Barrierefreie Fenster
Fenster, als ein grundlegendes Element zur Wohnraumgestaltung, müssen für alle Bewohner zugänglich und nutzbar sein. Dabei sind, auf Grundlage normativer Vorgaben, zur Barrierefreiheit eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen.
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Das barrierefreie Bauen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für ein selbständiges Leben und die Integration in die Gesellschaft. Die damit verbundenen Erleichterungen kommen nicht nur Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung zugute, sondern erhöhen deutlichen die Attraktivität unserer gesamten gebauten Umwelt.
Das barrierefreie Bauen ist ein recht komplexes Anliegen mit zahlreichen Facetten. Um dessen Bedeutung in seinem Umfang erfassen zu können, sollte man sich zunächst über die Belange der Begriffe „Barrierefreiheit“ und „Bauen“ im Klaren sein.
Die Begrifflichkeit der Barrierefreiheit schließt die uneingeschränkte Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von allem Gebauten ein. Dies gilt in gleichem Maße für alle Menschen, einschließlich für Menschen mit einer Behinderung. Dabei bezieht sich die Begrifflichkeit der Behinderung auf die körperlichen, sensorischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen von einer Person oder auch die einer Personengruppe mit ähnlich gelagerten Beeinträchtigungen.
Im Laufe der Jahrhunderte hat der Mensch seine gesamte Umwelt nahezu gebaut. So bildet der Wohnungsbau eine maßgebliche Voraussetzung für unseren zentralen Lebensmittelpunkt. Aber was ist die Wohnung wert, wenn das Wohnumfeld nicht entsprechend unseren Ansprüchen gerecht wird? Es bedarf daher auch einer Infrastruktur mit all ihren Einkaufs-, Gesundheits-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Damit jedoch nicht genug; es muss natürlich zu deren Erreichbarkeit ebenfalls ein nutzbarer Öffentlicher Personenverkehr aufgebaut werden. Dieser hat eine große Bedeutung für die Erreichbarkeit von Arbeitsstätten und zur Anbindung des ländlichen Raums an die städtische Infrastruktur.
Der Mensch greift mit seiner Bautätigkeit natürlich auch bewusst in Naturräume ein. Er legt Gärten, Parks und landwirtschaftliche Nutzflächen an, verlegt Flussläufe und baut nach seinen Wünschen ganze Wälder um.
Die Wertbestimmung für die Qualität unseres menschlich gebauten Lebensraumes liegt in der Baukultur. Sie entscheidet darüber, wie wir und die folgenden Genrationen in unserer gebauten Umwelt leben, inwieweit diese für uns zugänglich ist, eine Anpassung an unsere Bedürfnisse erfolgt und wir uns demzufolge in ihr wohlfühlen können.
Man kann in der Baukultur den Gegenstand des gesellschaftlichen Handelns sehen. Die gebaute Umwelt und der öffentliche Raum werden von diesem geprägt. Überall dort, wo Baumaßnahmen veranlasst werden, ob in der Kommune oder auf Bundesebene, kommt der Baukultur eine wichtige Schlüsselfunktion zu.
Jedem, der mehr oder weniger mit seinem Handeln Einfluss auf die Baukultur nimmt, sollte bewusst sein, dass er Verantwortung trägt. Die Baukultur stellt somit, durch die Summe der getroffenen Entscheidungen, das kollektive Spiegelbild der gesellschaftlichen Einstellung gegenüber von älteren und behinderten Menschen dar.
Insbesondere im Rahmen des demographischen Wandels gewinnt die Qualität der baulichen Gestaltung unseres Lebensraums eine zunehmende Bedeutung. Hier kann es weder hingenommen noch akzeptiert werden, dass das barrierefreie Bauen in einer zukunftsorientierten Baukultur lediglich nur eine marginale Rolle spielt.
Das Anliegen des barrierefreien Bauens steht nicht nur in Übereinstimmung mit den berechtigten Forderungen der Behindertenselbsthilfe. Es muss eine schon längst überfällige Aufwertung erhalten. Das barrierefreie Bauen sollte als ein starkes Symbol für eine hohe Qualität der Architektur stehen, welche es sich lohnt anzustreben. Dabei muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die barrierefreie Gestaltung, ebenso wie der Brandschutz, als gleichwertiger Gegenstand bereits in die frühzeitige Planung einfließt.
Viele Mitbürger, mit oder ohne Behinderung, nehmen für sich in Anspruch, in einem intakten attraktiven, gesunden und insbesondere funktionell nutzbaren Wohnquartier leben zu können. Erfahrungsgemäß haben allerdings bei weitem nicht alle Mitbürger ausreichende Kenntnis darüber, wie ein barrierefrei gebautes Wohnumfeld zur uneingeschränkten Nutzung aussehen muss und zu gestalten ist. Die hierfür herauszuarbeitenden erforderlichen Kriterien für die Attraktivität sowie Qualität des barrierefreien Bauens ist eine wesentliche Aufgabe der zuständigen Architekten, Unternehmen und Behörden. Sie sind in der Regel zugleich Berater und Dienstleister. Ihnen muss bewusst sein, dass sie gegenüber der Allgemeinheit als „Treuhänder“ verantwortlich für das barrierefreie Bauen sind. Diese Pflicht sollte eine Kraftquelle für die konsequente Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Schaffung von „Exzellenzen“ sein. Das damit in Verbindung stehende Bewusstsein ist selbst eine wesentliche Säule der Baukultur.
Es bedarf keiner Frage, auch die Behindertenselbsthilfe hat ihren Anteil zur Verantwortung des barrierefreien Bauens beizutragen. Seitens der Verantwortlichen ist hier der Behindertenselbsthilfe nicht nur die Möglichkeit zu einem konstruktiven Dialog einzuräumen, sondern sie muss diesen auch annehmen und engagiert begleiten.
Eine Frage über die sich trefflich streiten lässt. Oft hört man die Meinung, dass das doch ein und dasselbe ist. Gibt es hier überhaupt einen Unterschied?
Das barrierefreie Bauen erhebt den Anspruch, dass alle barrierefreie Bereiche, welche für die Öffentlichkeit zugänglich sind, uneingeschränkt von allen Menschen mit Behinderungen in der üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich, nutzbar und auffindbar sein müssen.
Das behindertengerechte Bauen bezieht sich, wie es selbst beschreibt, auf eine Behinderung. Unabhängig um welche Behinderung es sich dabei handelt, geht es um „DIE“ Behinderung einer Person oder einer Gruppe von Menschen mit gleicher Behinderung. Die Bauweise muss die spezifischen Bedürfnisse dieser Menschen erfüllen. So benötigt beispielsweise ein Rollstuhlnutzer einen unterfahrbaren Waschtisch, den ein sehbehinderter Mensch nicht benötigt. Für ihm muss der Waschtisch allerdings im Kontrast zum Umfeld stehen, damit er ihn sehen kann. Den behinderungsspezifischen Anforderungen muss das behindertengerechte Bauen Rechnung tragen.
Dem behindertengerechten Bauen und Gestalten kommt insbesondere beim Wohnen eine große Rolle zu. Es ist die Voraussetzung für eine individuelle und selbständige Lebensführung für Menschen mit Behinderung. Auch bei der Ausstattung von behindertengerechten Arbeitsplätzen spielt das behindertengerechte Bauen und Gestalten eine maßgebliche Rolle.
Dagegen müssen Bereiche, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, barrierefrei gebaut werden, damit sie für alle im gleichen Maß nutzbar sind. Hier genügt es eben nicht, wenn der Waschtisch unterfahrbar ist, er muss gleichzeitig im Kontrast zu seinem Umfeld stehen.
Es gibt also doch einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen dem behindertengerechten und barrierefreien Bauen. Was behindertengerecht gebaut ist, ist nicht gleich barrierefrei. Aber was barrierefrei gebaut wurde, sollte auch gleichzeitig behindertengerecht sein.
Unabhängig von Geschlecht und Alter können uns alle körperliche, sensorische oder kognitive Beeinträchtigungen in Folge von Unfällen oder Krankheiten treffen.
Für den öffentlich zugänglichen Raum lässt sich aus diesem Umstand kein berechtigter Bedarf nach einer spezifischen Bau- und Gestaltungsweise für nur eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderung ableiten. Dies gilt beispielsweise auch für das oftmals geforderte:
Es ist zu beobachten, dass die Bezeichnung dieser speziellen Bauweisen oftmals gern zu Marketingzwecken verwendet werden. Sie wecken in vielen Fällen bei Angehörigen und den eigentlichen Nutzern Erwartungen, die sie letztlich nicht erfüllen. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, auf die Bezeichnung der spezifischen Bauweisen zu verzichten.
Es dürfte unumstritten sein, dass die Forderungen nach diesen speziellen Bauweisen völlig berechtigt sind. Sie finden sich alle gemeinsam unter dem Dach zum barrierefreien Bauen wieder.
Die Behindertenselbsthilfe muss hier gemeinsam und solidarisch die Forderung nach einer Baukultur erheben, die einen uneingeschränkt zugänglichen und nutzbaren öffentlichen Raum für alle Bürger gewährt.
Es ist unverkennbar, dass es sich beim barrierefreien Bauen um ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Bauen handelt. Es erleichtert allen Mitbürgern den Zugang und die Nutzung der gebauten Umwelt sowohl beim Wohnen als auch des öffentlichen Raums. Allmählich rücken die großen Vorteile des barrierefreien Bauens immer mehr in das gesellschaftliche Bewusstsein. Daher gewinnen die normativen und gesetzlichen Vorschriften, quantitativ und qualitativ zunehmend an Bedeutung. Um die Realisierungsmaßnahmen zum barrierefreien Bauen zu beschleunigen, gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen.
Als Physiotherapeut engagiere ich mich seit vielen Jahren im Tätigkeitsfeld zum barrierefreien Bauen. Hierzu habe ich an der Architektenkammer Sachsen eine entsprechende Weiterbildung im Sachverständigenwesen zum barrierefreien Planen und Bauen absolviert. Gemeinsam mit Frau Claudia Karell unterhalte ich die Website www.mobilfuchs.net , auf der wir auch unsere veröffentlichten Sachbücher vorstellen. Ziel unserer Aktivitäten ist es, sowohl Fachleute als auch „Otto-Normalverbraucher“ mit aktuellen Informationen zum barrierefreien Bauen zu versorgen.
Fenster, als ein grundlegendes Element zur Wohnraumgestaltung, müssen für alle Bewohner zugänglich und nutzbar sein. Dabei sind, auf Grundlage normativer Vorgaben, zur Barrierefreiheit eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen.
UNSERE MISSION
„Gemeinsam diese Welt jeden Tag ein Stück weit barrierefreier machen.“
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