Hilfsmittel für die Kommunikation
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Wenn das Laufen im Alter, durch eine fortschreitende Erkrankung, zur Tortur wird oder ein plötzliches Auftreten einer Behinderung Lähmungen in den Beinen verursacht, ist der Rollstuhl ein praktisches Hilfsmittel um mobil zu bleiben. Erfahren Sie hier, wie Sie zu einem passenden Rollstuhl kommen und wie sie dabei die Krankenkasse, das Sanitätshaus und ihr Arzt unterstützen.
Der Mensch, dessen Beine ihn nicht oder nicht mehr tragen können, benötigt Unterstützung. Wenn ein Rollator nicht mehr ausreicht, ist das in der Regel ist das ein Rollstuhl. Wie der Name schon sagt, ist ein Rollstuhl ein Stuhl auf vier Rädern. Dieser kann über Greifringe oder eine elektronische Steuerung bedient werden. Es gibt viele verschiedene Rollstühle, weil es viele verschiedene Erkrankungen und Anwendungsgebiete gibt. Hier eine kleine Übersicht über die gängigsten Rollstuhlmodelle:,
Einen Rollstuhl bekommt eine Person, die wegen einer fortschreitenden Erkrankung (zum Beispiel Muskelschwäche), einer Querschnittlähmung oder Gleichgewichtsstörungen nicht laufen kann. Auch andere Einschränkungen und Erkrankungen können zum vollständigen oder zeitweisen Verlust der Gehfähigkeit führen. In diesem Fall ist die Versorgung mit einem Rollstuhl ebenfalls notwendig.
Jeder Mensch hat eigene Bedürfnisse. Es gibt in der Rollstuhlversorgung selten ein Richtig oder Falsch. Es gibt sehr viele verschiedene Modelle mit besonderen Eigenschaften auf dem Markt. Es ist wichtig, dass ein Sanitätshaus für die Rollstuhlversorgung zurate gezogen wird, dass sich auch wirklich damit auskennt und nicht den nächstbesten Standardrollstuhl einsetzt.
Ein Rollstuhl, ungeachtet seiner Art passt dann wirklich gut, wenn er sitzt wie eine zweite Haut, ohne Druckstellen zu verursachen. Wenn er gut und leicht durch den Nutzer gefahren werden kann.
Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist sehr individuell. Es ist wichtig, dass das Thema beim Arzt angesprochen wird, noch bevor der Bedarf akut wird. Eine gute Rollstuhlversorgung braucht Zeit, deshalb ist es wichtig, dass Vorlaufzeit vorhanden ist, wenn es möglich ist. Sind Sie sich mit dem Arzt einig, dass ein Rollstuhl notwendig ist, kann eine Verordnung ausgestellt werden.
Oft ist es sinnvoll, wenn die Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wird, nachdem die Beratung mit einem Sanitätshaus erfolgt ist und das genaue Modell und die Zusatzmodifikationen feststehen. Je genauer die Verordnung ist, desto höher ist die Chance, dass die Krankenkasse den richtigen Rollstuhl genehmigt.
Ein wichtiger Part in einer Rollstuhlversorgung ist das Sanitätshaus. Es ist nicht nur für die Beschaffung des richtigen Rollstuhls zuständig, sondern auch für die Abrechnung mit der Krankenkasse und für die Reparatur und Anpassung. Bevor ein Rollstuhl bestellt werden kann, muss erst einmal herausgefunden werden, welcher Rollstuhl und welches Modell infrage kommen. Eine ausführliche Probefahrt von verschiedenen Modellen ist hier immer hilfreich. Fachkundige Sanitätshäuser haben eine umfangreiche Auswahl zum Testen vor Ort und können spezielle Modelle beim Hersteller zur Probefahrt anfordern.
Sobald feststeht, welcher Rollstuhl und welche Anpassungen es sein sollen, schreibt das Sanitätshaus einen Rezeptvorschlag, welcher dem Arzt als Vorlage für die Verordnung dient.
Ist das Rezept vorhanden, so wird das Sanitätshaus an die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag schicken und um Genehmigung bitten. Diese Genehmigung muss abgewartet werden, bevor die Versorgung mit einem Rollstuhl durchgeführt werden kann.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Krankenkasse die Versorgung abwickelt:
Nicht jeder Rollstuhl wird gefahren, bis er reif für den Schrottplatz ist. Rollstühle, die nach der Rückgabe wiedereingesetzt werden können, werden von den Krankenkassen aufbewahrt und aufbereitet. Wenn dann ein Versicherter einen Antrag auf einen Rollstuhl gestellt hat, kann er relativ schnell einen Rollstuhl aus dem Pool erhalten.
Es ist wichtig, dass ein gebrauchter Rollstuhl aus dem Pool genau mit dem beantragten Rollstuhl verglichen wird und auch auf seine Funktionalität geprüft wird. Es macht keinen Sinn, einen Rollstuhl anzunehmen, der andere Maße hat oder beschädigt ist.
Es besteht kein Anspruch auf ein Neuprodukt, bei einer Hilfsmittelversorgung. Wenn das Hilfsmittel, das dem Pool, genau dem entspricht, was beantragt wurde und technisch in Ordnung ist, besteht keine Option, genau dieses Produkt als neues Produkt zu erhalten. Warum auch?
Die Versorgung mit einem neuen Rollstuhl ist nicht immer preiswert. Eine Versorgung ohne Sonderbau und Zusatzzubehör geschieht meist über eine Versorgungspauschale. In diesem Fall erhält das Sanitätshaus von der Krankenkasse einen pauschalen Geldbetrag und muss damit die Rollstuhlversorgung finanzieren.
Vor allem wenn viel Zusatzzubehör oder besondere Anforderungen an den Rollstuhl gestellt werden, kommt es vor, dass der Antrag abgelehnt wird. In diesem Fall ist der Weg über den Widerspruch notwendig. In vielen Fällen wird dann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) um eine Einschätzung der Notwendigkeit gebeten. Über den Verlauf dieser Einschätzung wird der Antragsteller per Post informiert.
Der Bescheid mit der Genehmigung für den beantragten Rollstuhl, wird in vielen Fällen per Fax an das Sanitätshaus übermittelt. Der Antragsteller bekommt eine Ausfertigung per Post.
Sobald das Sanitätshaus die Genehmigung hat, kann es den Rollstuhl bestellen. Häufig ist es dann so, dass noch die ein- oder andere Frage zu klären ist, bevor die Bestellung versendet wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Krankenkasse in ihrer Genehmigung zum Beispiel Zusatzzubehör nicht berücksichtigt hat. Wenn das Zusatzzubehör medizinisch notwendig ist, kann Widerspruch eingelegt werden.
Es gibt auch Zusatzzubehör, dass nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen übernommen wird. Hier eine kurze Auswahl:
Sobald der Rollstuhl geliefert ist und das Sanitätshaus keine Anpassungen vornehmen muss, wird ein Termin zur Übergabe vereinbart. Dieser kann per Hausbesuch oder beim Sanitätshaus vor Ort gemacht werden. Bei der Übergabe werden Formalitäten geklärt, Eingangsformulare unterschrieben und dann kann der Rollstuhl mit nach Hause genommen werden.
Bevor das Übergabeformular unterschrieben wird, ist es wichtig, dass der Rollstuhl noch einmal getestet wird. Das Sanitätshaus ist in der Pflicht, den Rollstuhl einwandfrei angepasst und ideal zu übergeben. Wenn der Rollstuhl nicht zu 100% passt, sollte das Formular nicht unterschrieben werden, bevor finale Nachbesserungen gemacht wurden.
Durch die intensive Nutzung eines Rollstuhls, geht hin und wieder mal etwas kaputt. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Beschädigung oder das technische Problem umgehend beim Sanitätshaus gemeldet wird. Es wird ein Termin zur Reparatur vereinbart. Ob dafür ein Rezept notwendig ist oder ob das über eine Pauschale abgerechnet wird, weiß das Sanitätshaus.
Der Weg zu einem neuen Rollstuhl, wenn es schon mal einen gab, ist derselbe, wie bei der Erstbeantragung. Es ist wichtig, dass auch vor der erneuten Versorgung getestet wird, welches Modell das Richtige ist und ob die Maße noch stimmen. Nicht nur die Körper von Kindern wachsen, auch Erkrankungen können fortschreiten, bzw. Notwendigkeiten und Zielsetzungen verändern sich. Außerdem gibt es regelmäßig Neuheiten auf dem Markt, die für die Versorgung des Rollstuhlfahrers noch besser sein könnten.
Wenn einen die Beine nicht mehr tragen können, ist es an der Zeit sich mit dem Arzt, einem oder seinem Sanitätshaus (ein Sanitätshaus in Deiner Nähe findest Du hier) und der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und den geeigneten Rollstuhl, der wie eine zweite Haut passt, zu bestellen.
Es ist wichtig, dass der Rollstuhl perfekt sitzt, sodass die Mobilität wieder hergestellt ist.
Sollte dieser einmal kaputt gehen oder erneuert werden müssen, ist das Sanitätshaus der erste Ansprechpartner, um dann die nächsten Schritte einzuleiten.
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Wenn eine Gehhilfe benötigt wird, ist meist der Rollator die erste Wahl. Wie sich die unterschiedlichen Modelle durch ihre Bauart unterscheiden und wie man einen Rollator beantragt erfährt man hier.
Bei schwindender oder fehlender Arm- und Beinkraft reicht ein manueller Rollstuhl meist nicht aus. Ein Elektrorollstuhl oder ein Scooter können in diesem Fall den eigenen Aktionsradius immens erweitern und Teilhabe sichern.
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