Die Kündigung ist der letzte Schritt. Sie kann vom Arbeitgeber, ebenso ausgesprochen werden, wie vom Arbeitnehmer. Zum Schutz beider Seiten sind im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen festgelegt. Diese sind bei der Formulierung der schriftlichen Kündigung unbedingt einzuhalten. Nur dann ist die Kündigung rechtskräftig. Wenn es unzumutbar ist, den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin weiter im Team arbeiten zu lassen, bis die Kündigung in Kraft tritt, so kann eine Freistellung vereinbart werden. Zusätzlich sollte der Mitarbeiter seinen anteiligen Urlaub nehmen. Insofern das aus logistischen Gründen nicht möglich ist, muss der Urlaub ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber muss zudem unbedingt die Abrechnungsstelle informieren, sobald die Kündigung das Arbeitsverhältnis ausgesprochen ist, damit dieser richtig abgemeldet werden kann.