Die Leistung, über welche die persönliche Assistenz in der Regel organisiert wird, heißt persönliches Budget. Dieses muss beim Kostenträger beantragt werden. Für die persönliche Assistenz kommen verschiedene Kostenträger infrage. Das hängt davon ab, in welchem Bereich der Mensch mit Behinderung die Assistenz benötigt. Der häufigste Kostenträger bei einem persönliches Budget ist das Sozialamt. An dieses wird ein formloser Antrag auf ein persönliches Budget geschickt. Das Amt prüft dann, ob es der richtige Ansprechpartner ist. Ist das Amt zuständig, so wird es den Antrag bearbeiten. Sind die Sachbearbeiter jedoch der Meinung, dass das Sozialamt nicht der richtige Ansprechpartner ist, zum Beispiel weil der Antragsteller verbeamtet ist, so wird es das Sozialamt den Antrag automatisch an den richtigen Kostenträger weiterleiten.