Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Welche Merkzeichen gibt es und was bedeuten diese?

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 19. Oktober 2019
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Hand hält die Rückseite des Schwerbehindertenausweises hoch

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Einleitung

Als Merkzeichen bezeichnet man die Buchstaben auf der Rückseite eines Schwerbehindertenausweis. Diese Merkzeichen beschreiben die Art der Behinderung sowie die Leistungen und Vergünstigungen, die dem Inhaber des Schwerbehindertenausweises zustehen.

Beitragsübersicht

Wie werden Merkenzeichen
vergeben und was steckt dahinter?

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen nicht nur die Art der Behinderung, sondern auch die damit verbundenern Leistungen und Vergünstigungen. Zuständig für die Vergabe der Merkzeichen beziehungsweise des Schwerbehindertenausweises ist das Versorgungsamt. Nachdem ein vom Versorgungsamt beauftragter Gutachter prüft ob und welche Art von Behinderung bei dem Antragssteller besteht, wird der so genannte Grad der Behinderung (GdB) ermittelt und vergeben.

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie hoch der Einschränkungsgrad der betroffenen Person ist. Erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher gilt eine Person als schwerbehindert und hat Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich zu dem Grad der Behinderung (GdB) werden auch die sogenannten Merkzeichen vergeben und im Schwerbehindertenausweis vermerkt.

Die Merkzeichen dienen der besonderen Kennzeichnung von Einschränkungen und einem entsprechenden Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung. So werden entsprechend der Merkzeichen verschiedene Vergünstigungen, über die normalen Vergünstigungen für Schwerbehinderte hinaus, möglich.

Im Einkommenssteuergesetz § 33b wird beispielsweise geregelt welche Pauschalbeträge für Menschen mit Behinderungen entsprechend Ihres Grad der Behinderung (GdB) gelten sowie welche zusätzlichen Vergünstigungen bei weiteren Einschränkungen (Merkzeichen) in Anspruch genommen werden können.

Die Merkzeichen im Überblick

Grafik zeigt alle Merkzeichen auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises

Merkzeichen G – Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit

Das Merkzeichen G steht für Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit. Es wird im Schwerbehindertenausweis vermerkt, wenn eine Person in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Darunter fällt auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Geh- und/oder Stehfähigkeit. Umgangssprachlich sagt man auch „gehbehindert“ zum Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis. Es bedeutet jedoch nicht ausschließlich, dass eine Person eine rein körperlich-sichtliche Behinderung hat. Dazu zählen bspw. auch innere Leiden, die sich erheblich auf die Bewegungsfähigkeit auswirken können (bspw. Herz- oder Lungenschäden, Taubheit oder schwere Diabetes).

Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung​

Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung. Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn eine Person erhebliche Einschränkungen in der eigenständigen Mobilität hat und somit kaum eigenständig am Straßenverkehr teilnehmen kann. In der Fachsprache nennt man diese Einschränkung auch erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung. Person mit einem Merkzeichen aG können sich nicht dauerhaft ohne fremde Hilfe im Straßenverkehr bewegen und sie haben alle einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80.

Merkzeichen H – Hilfslosigkeit​

Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit. Hilflos sind Personen, welche dauerhaft zur Sicherung der eigenen Existenz auf fremde Hilfe angewiesen sind. Als hilflos gelten Personen auch, wenn die fremde Hilfe darin besteht eine dauerhafte Anleitung oder Überwachung zu gewährleisten oder mindestens eine ständige Bereitschaft dazu notwendig ist.

Merkzeichen Gl – Gehörlosigkeit​

Das Merkzeichen GI steht für Gehörlosigkeit. Dieses Merkzeichen wird in Schwerbehindertenausweisen von tauben Personen aufgenommen, wenn die Taubheit auf beiden Ohren besteht. Darüber hinaus erhalten das Merkzeichen Personen, deren Hörvermögen an eine Taubheit grenzt und eine schwere Sprachstörung bedingen. Das sind in der Regel Personen, welche eine angeborene Schwerhörigkeit oder diese in der Kindheit erworben haben.

Merkzeichen Bl – Blindheit​

Das Merkzeichen Bl steht für Blindheit. Dieses erhalten Personen, welche blind sind oder eine starke Einschränkung der Sehfähigkeit haben. Neben der kompletten Blindheit gilt das Merkzeichen BI auch, wenn die Sehschärfe beider Augen nicht mehr als 1/50 (Visus von 0,02) entspricht sowie bei anderen Einschränkungen des Sehvermögens, wenn die Sehschärfe entsprechend niedrig (<= 1/50) ist.Für Personen mit starken Einschränkungen im Sehvermögen gelten Vergünstigungen entsprechend des SGB XII §72 Blindenhilfe.

Merkzeichen EB – Entschädigungsberechtigt​

Das Merkzeichen EB bedeutet Entschädigungsberechtigt. Hierbei handelt es sich um Menschen, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung waren und einen Anspruch nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes haben. Zur Eintragung des Merkzeichens EB muss ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 50 vorliegen.

Merkzeichen VB – Versorgungsberechtigt​

Das Merkzeichen VB steht für Versorgungsberechtigt. Anspruch auf das Merkzeichen VB haben versorgungsberechtigte Personen nach Bundesgesetzen mit einem Grad der Schädigung (GdS) von mindestens 50, welche schwergeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR sind. Zudem Personen, welche nicht bereits das Merkzeichen EB oder die Bezeichnung „kriegsbeschädigt“ als Eintragung im Schwerbehindertenausweis haben.

Merkzeichen TBl – Taubblindheit​

Das Merkzeichen TBl steht für Taubblindheit und ist eins der neuesten Merkzeichen mit einer Einführung zum 30.12.2016. Es gilt für Schwerbehinderte, welche wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben und wegen einer Störung der Hörfunktion einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 haben.

Merkzeichen RF – Rundfunk/Fernsehen​

Das Merkzeichen RF steht für Rundfunk/Fernsehen. Oftmals wird die Abkürzung RF auch mit Rundfunkbeitragsermäßigung oder Radio Frequency übersetzt. Das Merkzeichen RF können Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 erhalten, wenn es Ihnen persönlich und auch mit fremder Hilfe oder mit Hilfsmitteln nicht möglich ist an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Das Merkzeichen RF kann auch erteilt werden, wenn zwar körperlich eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen möglich ist, deren Inhalt aber für den Schwerbehinderten nicht wahrnehmbar oder verständlich ist. Zusätzlich kann das Merkzeichen RF erteilt werden, wenn durch die Teilnahme der Person eine Unzumutbarkeit anderer Teilnehmer entsteht. Bspw. durch Krankheiten, Gerüche, Bewegungen o.Ä. Darüber hinaus kann in Einzelfällen ein Grad der Behinderung (GdB) unter 80 zur Erteilung des Merkzeichen RF genügen. Das ist in einer Härtefall-Prüfung zu klären. Mit dem Merkzeichen RF können Personen eine Ermäßigung bei Rundfunk- und Telefongebühren erhalten.

Merkzeichen 1.Kl – 1. Klasse​

Das Merkzeichen 1. Kl steht für 1. Klasse. Alle Personen mit diesem Merkzeichen sind dazu berechtigt mit einer Fahrkarte der 2. Klasse die 1. Klasse der Deutschen Bahnzu nutzen. Dieses Merkzeichen erhalten schwerkriegsgeschädigte Personen, bei welchen die Erwerbsfähigkeit durch die Schädigung um mindestens 70% geschmälert ist.

Merkzeichen B – Begleitperson​

Das Merkzeichen B steht für Begleitperson. Dieses wird im Schwerbehindertenausweis vermerkt, wenn die betroffene Person nicht ohne fremde Hilfe die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann. Die Hilfe kann sich darauf beziehen, dass die Personen beispielweise nicht eigenständig Ein- und Aussteigen können oder sich nicht eigenständig orientieren können. Alle Personen mit einem Merkzeichen B können eine Begleitperson mitzunehmen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

Zusammenfassung und Fazit

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweisdokument für Menschen mit Behinderung, das nachweist, in welchen Bereichen der Ausweisinhaber Nachteilsausgleiche erhalten kann. Für bestimmte Einschränkungen gibt es bestimmte Merkzeichen. Jedes Merkzeichen ist der Schlüssel zu bestimmten Nachteilsausgleichen.

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Lupe vergrößert den Grad der Behinderung (GdB) auf dem Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung (GdB)

Behinderung wird in verschiedenen Maßeinheiten gemessen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist die Maßeinheit der Ämter. Um Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel eine Ermäßigung bei der Steuer, zu erhalten, muss ein bestimmter Grad der Behinderung (GdB) vorliegen. Ein Überblick gibt es hier: