Das Merkzeichen RF steht für Rundfunk/Fernsehen. Oftmals wird die Abkürzung RF auch mit Rundfunkbeitragsermäßigung oder Radio Frequency übersetzt. Das Merkzeichen RF können Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 erhalten, wenn es Ihnen persönlich und auch mit fremder Hilfe oder mit Hilfsmitteln nicht möglich ist an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Das Merkzeichen RF kann auch erteilt werden, wenn zwar körperlich eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen möglich ist, deren Inhalt aber für den Schwerbehinderten nicht wahrnehmbar oder verständlich ist. Zusätzlich kann das Merkzeichen RF erteilt werden, wenn durch die Teilnahme der Person eine Unzumutbarkeit anderer Teilnehmer entsteht. Bspw. durch Krankheiten, Gerüche, Bewegungen o.Ä. Darüber hinaus kann in Einzelfällen ein Grad der Behinderung (GdB) unter 80 zur Erteilung des Merkzeichen RF genügen. Das ist in einer Härtefall-Prüfung zu klären. Mit dem Merkzeichen RF können Personen eine Ermäßigung bei Rundfunk- und Telefongebühren erhalten.