Das Dienstleistermodell

Persönliche Assistenz per Pflege- oder Assistenzdienst

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 20. März 2020
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Einleitung

Persönliche Assistenz geht auch im Dienstleistermodell. Der Assistenznehmer beauftragt einen Pflegedienst oder einen Assistenzdienst, das persönliche Budget für Assistenz zu verwalten und das Assistenzteam zu suchen und zu führen. Dieses Modell bedeutet für den Menschen mit Behinderung weniger Stress, bringt aber auch gewisse Einschränkungen mit sich.

Beitragsübersicht

Was ist das Dienstleistermodell?

Für die Beschäftigung einer persönliche Assistenz gibt es zwei verschiedene Modelle. Das Arbeitgebermodell und das Dienstleistungsmodell. Beim Arbeitgebermodell wird der Betroffene selbst zum Arbeitgeber. Beim Dienstleistermodell sucht sich der zukünftige Assistenznehmer einen Dienstleister. Dieser Dienstleister sucht und beschäftigt dann den Assistenten oder das Assistenzteam des Betroffenen. Der Betroffene hat keinerlei Aufgaben im Recruiting, der Beschäftigung oder der Personalabwicklung der Assistenten. Ein Dienstleister in diesem Fall kann ein Assistenzdienst, ein Pflegedienst oder eine Personalvermittlung sein. Diese erhält vom Betroffenen eine Beschreibung des Assistenzbedarfes, die Zielvereinbarung, und ist dann für die Sicherstellung der Assistenzleistungen zuständig.

Welche Aufgaben übernimmt ein Dienstleister?

Wie bei jedem Dienstleistungsverhältnis in Deutschland ist es Vertragssache, welche Aufgaben die Unternehmen bzw. die Dienstleister übernehmen. Folgende Aufgaben können von einem klassischen Assistenzdienst, einem Pflegedienst oder einer Personalvermittlung übernommen werden:

  • Verhandlungen mit dem Kostenträger
  • Suche nach Assistentinnen und Assistenten
  • Personalmanagement
    • Arbeitsverträge
    • Teamsitzungen
    • Verwaltung
  • Abrechnung und Bezahlung der Assistenzkräfte
  • Sicherstellung der Vertragserfüllung gegenüber dem Betroffenen, bspw. bei Ausfall eines Assistenten wegen Krankheit
  • Nachweiserbringung gegenüber dem Kostenträger

Welcher Dienstleister passt zu mir?

Jeder Dienstleister hat andere Vertragsbedingungen, andere Mitarbeiter und ein eigenes System. Es ist wichtig, dass der Assistenznehmer sich bei seinem Dienstleister gut aufgehoben und wahrgenommen fühlt. Es gibt viele Assistenz- und Pflegedienste, welche die Vermittlung und Bereitstellung einer persönlichen Assistenz anbieten. Eine ausgiebige Recherche im Internet führt in der Regel schnell zu einem passenden Suchergebnis. Darüber hinaus sind der persönliche Austausch zwischen Assistenznehmern zu deren Erfahrungen sowie die eigenen Erfahrungen wichtig.

Viele Dienstleister bieten kostenlose Erstgespräche an. Auch diese kann man nutzen, um sich einen Eindruck vom Unternehmen und den Mitarbeitern zu verschaffen. Es macht selten Sinn, den erstbesten zu nehmen. Es ist ratsam mehrere Gespräch zu führen und sich mehrere Angebote vorlegen zu lassen. Anschließend wählt dann das Angebot aus, was wirklich zu Euch passt.

Für wen ist das Dienstleistermodell geeignet?

Das Dienstleistermodell ist für alle Menschen mit Behinderung geeignet, die mit der Organisation ihrer Assistenz und mit der Kommunikation mit den Kostenträgern nichts zu tun haben möchten. Ebenso ist das Dienstleistermodell für Assistenznehmer geeignet, welche die Assistenten nicht selbst führen können. Dazu gehört nicht nur die Kommunikation mit dem Personal selbst sondern auch die Fähigkeit Dienstpläne zu schreiben oder die Kommunikation mit dem Kostenträger zu führen.

Was kann ich als Assistenznehmer im
Dienstleistermodell selbst entscheiden?

Welche Entscheidungen der Assistenznehmer selbst trifft, hängt von dem bestehenden Dienstleistungsvertrag, von der Zielvereinbarung mit dem Kostenträger und von der Kommunikation mit dem Dienstleister ab. Es ist wichtig, dass der Assistenznehmer seine Wünsche äußert und konsequent vertritt. Ist er dazu nicht selbst in der Lage, sollte dies der entsprechende, gesetzliche Betreuer übernehmen. Für ein selbstbestimmtes Leben ist es wichtig, dass die Wünsche der Assistenznehmer sehr starke Berücksichtigung finden.

Was kann der Assistenznehmer tun, wenn der
Dienstleister Fehler macht oder nicht zuverlässig ist?

Reden, reden, reden. Das ist der Grundsatz, dem die menschliche Kommunikation folgt. Gibt es mit dem Dienstleister Probleme, so ist es wichtig, dass man diese kommuniziert. Das kann bei einem persönlichen Gespräch passieren oder in einer E-Mail geschrieben werden. Auch am Telefon kann man seine Anliegen vorbringen

Sollte die Kommunikation mit dem Dienstleister nicht helfen, kann es ratsam sein den Anbieter zu wechseln. Auch ein Wechsel vom Dienstleister- in das Arbeitgebermodell ist möglich. Dafür ist es dringend notwendig mit dem Kostenträger in Kontakt zu treten. Vor allem deshalb, weil der Dienstleister mit dem Kostenträger abrechnet und hier eventuelle Vorkehrungen für einen Wechsel getroffen werden müssen. So kann es sein, dass beispielsweise der monatliche Betrag neu verhandelt werden muss. Erst wenn der Kostenträger bestätigt hat, dass der Wechsel stattfinden kann, darf der Assistenznehmer oder dessen Betreuer den Vertrag mit dem Dienstleister kündigen.

Welche Vorteile bringt das Dienstleistermodell
gegenüber dem Arbeitgebermodell?

Für den Assistenznehmer ist das Dienstleistermodell eine sehr einfache Lösung. Alle Personalangelegenheiten, Organisationsaufgaben und der gesamte Verwaltungsaufwand wird vom Dienstleister übernommen. Der Assistenznehmer kann sich zurücklehnen und mit der Hilfe der Assistentinnen und Assistenten sein Leben genießen.

Für viele ist die persönliche Assistenz eine sehr individuelle Sache. Auch das Menschliche zwischen Assistent und Assistenznehmer muss stimmen. Im Arbeitgebermodell führt der Assistenznehmer die Vorstellungsgespräche selbst und entwickelt mit der Zeit ein Gefühl dafür welcher Bewerber oder welche Bewerberin ins Team passt und welcher nicht. Beim Dienstleistermodell ist das nicht immer so. Je nachdem, wie der Dienstleister organisiert ist, hat der Assistenznehmer kaum oder kein Mitspracherecht bei der Auswahl seines Assistenten oder Assistenzteams. Auch die Zusammensetzung des Teams kann mitunter variieren.

Zusammenfassend bietet das Dienstleistermodell für Assistenznehmer eine sorglose Möglichkeit die Vorteile einer persönlichen Assistenz zu nutzen. Unabhängig davon ob der Betroffene die Assistenz nicht selbst organisieren kann oder möchte. Häufig wird das Dienstleistungsmodell auch vom gesetzlichen Betreuern eingesetzt, da der Aufwand, den der Auftraggeber (Betreuer oder Assistenznehmer) aufbringen muss, sehr gering ist. Ein Dienstleister kann ein Assistenzdienst, ein Pflegedienst oder eine Personalvermittlung sein. Der Dienstleister übernimmt die Rolle des Arbeitgebers und verpflichtet sich zur Sicherstellung der Assistenz, wie sie vom Mensch mit Behinderung in der Zielvereinbarung festgelegt ist.

Zusammenfassung und Fazit

Das Dienstleistermodell ist für Menschen mit Behinderung, die Assistenz benötigen eine gute Option, wenn sie sich nicht mit den Angelegenheiten eines Arbeitgebers beschäftigen möchten oder können. Ähnlich wie bei einem Pflegedienst organisiert eine Firma oder ein Verein das Assistenzteam für den Assistenznehmer.

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