Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 11. Mai 2020
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Einleitung

Der Pflegegrad 3 trifft auf die Menschen zu, die mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in ihrem Alltag leben müssen. Vor der Pflegereform 2017 waren Pflegebedürftige mit solchen Einschränkungen in Pflegestufe 1 oder 2 eingeteilt. Seit der Einführung der Pflegegrade erhalten sie deutlich höhere Leistungen als vorher.

Beitragsübersicht

Was sind die
Voraussetzungen für Pflegegrad 3?

Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden und somit auch die damit verbundenen Leistungen zu erhalten, muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag bestehen. Das gilt unter anderem für Menschen die an schweren motorischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Lähmungen von einzelnen Gliedmaßen, Rückenmarkserkrankungen oder auch an Multiple Sklerose (MS) erkrankte Personen. Für die Einstufung in Pflegegrad 3 sind die Patienten in der Regel hauptsächlich körperlich eingeschränkt und können sich ohne Hilfsmittel kaum fortbewegen.

Falls eine eingeschränkte Alltagskompetenz oder eine geringe Mobilitätseinschränkung vorliegt, diese jedoch in Verbindung mit einer geistigen Behinderung oder Demenzerkrankung auftritt, wird der Pflegebedürftige in diesem Fall auch in Pflegegrad 3 eingestuft. Für die Prüfung der Beeinträchtigungen wird ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD) bestellt. Dieser überprüft den Status des Antragstellers und vergibt in 6 Lebensbereichen Punkte. Bei dieser Prüfung müssen die Antragssteller zwischen 47,5 Punkten und weniger als 70 Punkte erreichen, damit ihnen eine Einstufung in Pflegegrad 3 genehmigt wird.

Weitere Informationen und Details zur Beantragung eines Pflegegrades findest Du in unserem Beitrag Übersicht der Pflegegrade.

Pflegegeld oder
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?

Pflegepatienten mit Pflegegrad 3 haben einen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege von Angehörigen und auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Somit bekommen Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 3, die zu Hause wohnen und von Angehörigen gepflegt werden ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro. Weiterhin stehen ihnen Pflegesachleistungen zu, mit der sie ambulante Pflegedienste beauftragen können. Hierfür wird monatlich ein Beitrag in Höhe von 1.298 Euro zur Verfügung gestellt beziehungsweise direkt an die Pflegedienste monatlich überwiesen

Betreuungs- und
Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 3

Auch Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 steht der einheitliche Entlastungsbeitrag in Höhe von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Diesen Entlastungsbetrag können die Patienten mehr oder weniger frei nutzen, zum Beispiel indem sie an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktivieren soll.

Oder sie können mit dem Betrag Putz- oder Haushaltshilfen engagieren und bezahlen, damit sie oder Ihre Familienangehörigen entlastet werden. Es ist ebenfalls gestattet einen Alltagsbegleiter für Gespräche und Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe anzustellen. Zusätzlich ist es möglich, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die ihre Sachleistungen für professionelle Pflege von 1.298 Euro nicht voll nutzen, beispielsweise, weil sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, bis zu 40 Prozent davon für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen. Somit haben sie die Möglichkeit bis zu 519,20 Euro mehr für ihre Betreuung und Entlastung monatlich zu beantragen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Wenn Pflegepatienten mit Pflegegrad 3 eine Kurzzeitpflege benötigen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, ist es ihnen möglich professionelle Kurzzeitpflege, zum Beispiel in einem Pflegeheim, zu beantragen. In einem solchen Fall erhält der Versicherte von seiner Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr einen maximalen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erhalten. Wenn die Pflegeversicherten mit Pflegegrad 3 im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen genutzt haben, können sie sogar bis zu 3.224 Euro Zuschuss für eine Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Jahr beanspruchen. Während der bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege erhalten die Patienten noch weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes von den monatlichen 545 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige weiter, sprich monatlich 272,50 Euro ausgezahlt.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Pflegeversicherte mit Pflegegrad 3 können neben einer Kurzzeitpflege auch Verhinderungspflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Hierfür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum die Pflegeperson verhindert sein kann. zum Beispiel durch den Friseurbesuch am Vormittag, der wohlverdienten Urlaub oder eine Erkrankung deshalb gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise, aber auch tageweise abzurechnen. Die Verhinderungspflege muss nicht von speziellen Pflegekräften durchgeführt werden, auch Verwandte, Freunde oder Bekannte können dafür infrage kommen. Wie die Findungspflege organisiert wird, entscheidet der Pflegebedürftige oder seiner Angehörigen. Der jährliche Betrag darf jedoch 1.612 Euro nicht übersteigen.

Stundenweise Verhinderungspflege

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege nimmt sich die Pflegeperson für einige Stunden frei, um zum Beispiel zum Friseur zu gehen. Die Vertretung übernimmt eine beliebige Person. Solange die stundenweise Verhinderungspflege 8 Stunden am Tag nicht übersteigt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Tageweise Verhinderungspflege

Fährt die Pflegeperson zum Beispiel in den Urlaub, so kann für den gesamten Zeitraum die Verhinderungspflege genutzt werden. Für diesen Zeitraum organisiert der pflegende Angehörige oder der Pflegebedürftige selbst eine Vertretung für die Pflegeperson. Für diesen Zeitraum wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.
 

Tagespflege bei Pflegegrad 3

Wenn die Patienten mit Pflegegrad 3 in einer teilstationären Einrichtung gepflegt werden, bekommen sie Tagespflegeleistungen in Höhe von 1.298 Euro monatlich. Diese Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege erhalten sie zusätzlich zum bereits bezogenen Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige und werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Pflegepatienten mit Pflegegrad 3, die in einem Pflegeheim leben, erhalten 1.262 Euro monatlich von Ihrer Pflegekasse. Allerdings sind mit diesen Leistungen nicht alle Kosten für die Wohnheime gedeckt und die Patienten müssen einen Eigenanteil zahlen. Die Höhe des Eigenanteils in Pflegeheimen ist seit der Pflegereform 2017 einheitlich hoch für alle Bewohner und steigt nicht mehr wie zuvor bei steigender Pflegestufe beziehungsweise Pflegegrades. Allerdings kann nicht pauschalisiert für alle Wohnheime ein Betrag für den Eigenanteil genannt werden, da diese unterschiedlichen Beträge verlangen dürfen, vor allem aufgrund der unterschiedlichen Konditionen in den Pflegewohnheimen, wie zum Beispiel der Zimmergröße oder der Verpflegung.

Weitere Leistungen mit Pflegegrad 3

Pflegepatienten mit anerkanntem Pflegegrad 3 können noch weitere Leistungen beantragen, die Ihnen dabei helfen ihr Leben finanziell etwas zu entlasten. Folgende Zuschüsse sind möglich:

Medizinische Hilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können alle notwendigen Hilfsmittel, die im Alltag benötigt werden mit Rezept von der Krankenkasse, bzw. Pflegekasse bekommen. Darüber hinaus gewährt die Krankenkasse Zuschüsse für Hausnotrufsysteme. Dieser liegt im Durchschnitt bei 25,50 Euro.

Pflegehilfsmittel

bei häuslicher Pflege stehen dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 monatlich 40 Euro für, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Hierzu zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel, einmal Handschuhe oder Bettschutzeinlagen. Um diese Pflegehilfsmittel zu erhalten, sprechen Sie mit Ihrer Apotheke oder mit einem Dienstleister.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Die Pflegebedürftigen können für eine barrierefreie Wohnraumanpassung ebenfalls einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von ihrer Pflegekasse einmalig für alle Maßnahmen der beanspruchen. Auch in diesem Fall ist es möglich erneut einen Zuschuss zu beantragen, sobald sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre zunehmend verschlechtern, sodass weitere Umbauten notwendig werden. Dieser kann auch in Anspruch genommen werden, wenn mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad in einer WG wohnen oder eine WG gründen möchten. Hierfür gibt es gesonderte Zuschüsse.

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche

Menschen mit Pflegegrad 3 müssen halbjährlich kostenlose Beratungstermine für zum Beispiel bei professionellen Hilfestellen in Anspruch nehmen. Die Beratungsbesuche dienen nicht nur der Schulung der pflegenden Angehörigen, sondern auch der Sicherstellung der häuslichen Versorgung. Nach dem Beratungstermin sendet die Beratungsstelle, die meist ein Pflegedienst ist, eine Einschätzung über den Pflegezustand an die Pflegekasse.

Zusammenfassung und Fazit

Um noch einmal zusammenzufassen: den 3. Pflegegrad erhalten Menschen mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit. Die pflegenden Angehörigen können durch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und viele weitere Sachleistungen entlastet werden.

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