
Übersicht der Pflegegrade 1 bis 5
Körperliche und/oder psychische Einschränkungen brauchen besondere Unterstützungsleistungen. Der Schlüssel zu diesen Leistungen ist der Pflegegrad. Welche Pflegegrade es gibt findest du hier in einer Übersicht.
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In Pflegegrad 4 werden die Menschen eingestuft, die an schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag leiden. Zu den Zeiten der Pflegestufen wurden die Patienten in Pflegestufe 3 oder 2 eingestuft und seit der Pflegereform 2017 in Pflegegrad 4 automatisch übernommen.
Pflegebedürftige, die nachweisen können, dass sie schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag ausgesetzt sind, haben einen Anspruch auf die Einstufung in Pflegegrad 4 und auf die damit verbundenen Leistungen der Pflegekasse. Das bedeutet, dass die Patienten täglich 24 Stunden auf die Hilfe von anderen, beispielsweise von Familienmitgliedern oder Pflegekräften angewiesen sind. Die Gründe hierfür können eine körperliche Lähmung oder eine fortgeschrittene Multiple Sklerose (MS), sowie auch hohes Alter mit einer entsprechenden körperlichen Schwächung sein.
Weiterhin können auch andere Krankheitskombinationen eine Einstufung in Pflegegrad 4 rechtfertigen, hierzu gehören zum Beispiel Alzheimer oder eine fortgeschrittene Demenz. Bei einem Pflegepatienten mit Pflegegrad 4 ist es erforderlich, dass eine betreuende Person sowohl bei Tag als auch bei Nacht anwesend ist. Häufig erfolgt in diesen Fällen die Betreuung durch Familienangehörige und kann durch bestimmten Voraussetzungen durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden.
Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt genauso wie bei den anderen Pflegegraden auch. Ein Gutachter muss die Antragssteller mit einer schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag einstufen. Der Gutachter wird meist vom Medizinischen Dienst (MD) geschickt und durch die Pflegekasse dort bestellt. Er prüft den Status und die Pflegebedürftigkeit des Patienten und gibt dann seine Einschätzung ab. Bei dieser Prüfung müssen die Antragssteller zwischen 70 Punkte und weniger als 90 Punkte erreichen, damit ihnen eine Einstufung in Pflegegrad 4 genehmigt wird.
Weitere Informationen und Details zur Beantragung eines Pflegegrades findest Du in unserem Beitrag Übersicht der Pflegegrade.
Pflegeversicherten mit anerkanntem Pflegegrad 4 steht ebenfalls der einheitliche Entlastungsbeitrag in Höhe von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Wofür der Entlastungsbeitrag genutzt wird, steht dem Patienten frei, zum Beispiel können sie an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen. Oder sie können mit dem Betrag Putz- oder Haushaltshilfen engagieren und bezahlen. Dadurch können sie oder Ihre Familienangehörigen etwas entlastet werden. Es ist ebenfalls möglich, dass mit diesem Betrag Alltagsbegleiter für Gespräche und Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlt werden.
Wenn Pflegepatienten mit Pflegegrad 4 eine Kurzzeitpflege benötigen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, ist es möglich professionelle Kurzzeitpflege, in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung, zu beantragen. In einem solchen Fall erhält der Versicherte von seiner Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr einen maximalen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erhalten. Wenn die Pflegeversicherten mit Pflegegrad 4 im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen genutzt haben, können sie sogar bis zu 3.224 Euro Zuschuss für eine Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Jahr beanspruchen. Während der bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege erhalten die Patienten noch weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes von den monatlichen 728 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige weiter, sprich monatlich 364 Euro ausgezahlt.
Pflegeversicherte mit Pflegegrad 4 können neben einer Kurzzeitpflege auch Verhinderungspflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Hierfür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum die Pflegeperson verhindert sein kann. zum Beispiel durch den Friseurbesuch am Vormittag, der wohlverdienten Urlaub oder eine Erkrankung deshalb gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise, aber auch tageweise abzurechnen. Die Verhinderungspflege muss nicht von speziellen Pflegekräften durchgeführt werden, auch Verwandte, Freunde oder Bekannte können dafür infrage kommen. Wie die Findungspflege organisiert wird, entscheidet der Pflegebedürftige oder seiner Angehörigen. Der jährliche Betrag darf jedoch 1.612 Euro nicht übersteigen.
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege nimmt sich die Pflegeperson für einige Stunden frei, um zum Beispiel zum Friseur zu gehen. Die Vertretung übernimmt eine beliebige Person. Solange die stundenweise Verhinderungspflege 8 Stunden am Tag nicht übersteigt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Fährt die Pflegeperson zum Beispiel in den Urlaub, so kann für den gesamten Zeitraum die Verhinderungspflege genutzt werden. Für diesen Zeitraum organisiert der pflegende Angehörige oder der Pflegebedürftige selbst eine Vertretung für die Pflegeperson. Für diesen Zeitraum wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.
Wenn die Patienten mit Pflegegrad 4 in einer teilstationären Einrichtung gepflegt werden, bekommen sie Tagespflegeleistungen in Höhe von 1.612 Euro monatlich. Die Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege zahlen Pflegekassen dem Pflegebedürftigen zusätzlich zum regulären Pflegegeld und werden nicht mehr wie früher auf das Pflegegeld angerechnet.
Pflegepatienten mit Pflegegrad 4, die in einem Pflegeheim leben, erhalten 1.775 Euro monatlich von Ihrer Pflegekasse. Allerdings sind mit diesen Leistungen nicht alle Kosten für die Wohnheime gedeckt und die Patienten müssen einen Eigenanteil zahlen. Die Höhe des Eigenanteils in Pflegeheimen ist seit der Pflegereform 2017 einheitlich hoch für alle Bewohner und steigt nicht mehr wie zuvor bei steigender Pflegestufe beziehungsweise Pflegegrades. Allerdings kann nicht pauschalisiert für alle Wohnheime ein Betrag für den Eigenanteil genannt werden, da diese unterschiedlichen Beträge verlangen dürfen, vor allem aufgrund der unterschiedlichen Konditionen in den Pflegewohnheimen, wie zum Beispiel der Zimmergröße oder der Verpflegung.
Pflegepatienten mit anerkanntem Pflegegrad 4 können noch weitere Leistungen beantragen, die Ihnen dabei helfen ihr Leben finanziell etwas zu entlasten. Folgende Zuschüsse sind möglich:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können alle notwendigen Hilfsmittel, die im Alltag benötigt werden mit Rezept von der Krankenkasse, bzw. Pflegekasse bekommen. Darüber hinaus gewährt die Krankenkasse Zuschüsse für Hausnotrufsysteme. Dieser liegt im Durchschnitt bei 25,50 Euro.
bei häuslicher Pflege stehen dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 monatlich 40 Euro für, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Hierzu zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel, einmal Handschuhe oder Bettschutzeinlagen. Um diese Pflegehilfsmittel zu erhalten, sprechen Sie mit Ihrer Apotheke oder mit einem Dienstleister.
Die Pflegebedürftigen können für eine barrierefreie Wohnraumanpassung ebenfalls einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von ihrer Pflegekasse einmalig für alle Maßnahmen der beanspruchen. Auch in diesem Fall ist es möglich erneut einen Zuschuss zu beantragen, sobald sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre zunehmend verschlechtern, sodass weitere Umbauten notwendig werden. Dieser kann auch in Anspruch genommen werden, wenn mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad in einer WG wohnen oder eine WG gründen möchten. Hierfür gibt es gesonderte Zuschüsse.
Menschen mit Pflegegrad 4 müssen halbjährlich kostenlose Beratungstermine für zum Beispiel bei professionellen Hilfestellen in Anspruch nehmen. Die Beratungsbesuche dienen nicht nur der Schulung der pflegenden Angehörigen, sondern auch der Sicherstellung der häuslichen Versorgung. Nach dem Beratungstermin sendet die Beratungsstelle, die meist ein Pflegedienst ist, eine Einschätzung über den Pflegezustand an die Pflegekasse.
Kurz zusammengefasst: Menschen, die im 4. Pflegegrad eingestuft sind, sind rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen. Diese kann zu Hause von Familienmitgliedern oder von professionellen Pflegekräften durch einen Pflegedienst oder eine stationäre Heimunterbringung geleistet werden. Es gibt deutlich höhere Sachleistungen als bei den vorgehenden Pflegegraden.
Körperliche und/oder psychische Einschränkungen brauchen besondere Unterstützungsleistungen. Der Schlüssel zu diesen Leistungen ist der Pflegegrad. Welche Pflegegrade es gibt findest du hier in einer Übersicht.
Pflegegrad 5 ist das Maximum, gedacht für Menschen, die auf dauerhafte Pflege, meistens auch Intensivpflege angewiesen sind. Es gibt maximale Leistungen, im Bezug auf Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Co.
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu besonderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Häufig wird dieser jedoch bei der Beantragung abgelehnt oder zu niedrig eingeschätzt. Was kann man tun gegen Fehleinschätzungen oder sogar Ablehnungen?
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