
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist das Maximum, gedacht für Menschen, die auf dauerhafte Pflege, meistens auch Intensivpflege angewiesen sind. Es gibt maximale Leistungen, im Bezug auf Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Co.
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Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Verhinderungspflege oder auch „Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ genannt, in Anspruch nehmen. Jährlich steht ein Betrag von 1.612 Euro für die Ersatzpflege zur Verfügung. Es kann mit dem zur Geldbetrag eine Ersatzpflegeperson bezahlt werden oder ein Dienstleister, der sich um die pflegebedürftige Person kümmert. Die Höhe des verfügbaren Betrags für die Verhinderungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad und für alle Pflegegrade, ab Pflegegrad 2 gleich hoch. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege
Wenn ein pflegebedürftiger, mit mindestens Pflegegrad 2, schon mehr als 6 Monate von seinen Angehörigen zu Hause gepflegt wird, so ist es normal, dass die Pflegeperson auch eigene Bedürfnisse hat. Hierzu zählt nicht nur essen, schlafen, pinkeln, sondern auch der Friseurbesuch, der Urlaub oder eine Rehabilitationsmaßnahme. Bei diesen Aktivitäten kann die Pflegeperson nicht gleichzeitig den Pflegebedürftigen betreuen und benötigt somit eine Vertretung.
Für die Verhinderungspflege ist es nicht relevant, ob die eingesetzte Person eine Pflegekraft ist oder nicht. Auch die Nachbarin oder der Nachbar, Freunde oder Verwandte können Verhinderungspflege machen.
Es gibt auch viele Dienstleister, wie Pflegedienste oder Einrichtungen, die Verhinderungspflege anbieten.
Übernehmen private Personen die Ersatzpflege, so muss über die Stunden und den gezahlten Geldbetrag ein Nachweis geführt werden. Am einfachsten geht das mit dem Formular der Pflegekasse, welches dem Antrag auf Verhinderungspflege beiliegt. Ist dies nicht zur Hand, so reicht eine einfache Tabelle, mit den eingetragenen Zeiträumen, dem gezahlten Betrag und einer Unterschrift der Ersatzpflegeperson.
Für die Bezahlung der Ersatzpflegeperson gibt es 2 Möglichkeiten:
Bei Privatpersonen oder Familienangehörigen kann der Stundenlohn für die Verhinderungspflege flexibel festgelegt werden. Bei, im selben Haushalt wohnenden Angehörigen und Angehörigen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad, ist der Betrag der Verhinderungspflege jedoch auf das 1,5 fache des Pflegegeldes begrenzt.
Die Höhe des gezahlten Betrages für eine Privatperson oder Angehörige kann sich aus folgenden Faktoren zusammensetzen:
Nicht jede Auszeit dauert 24 Stunden am Stück oder gleich mehrere Tage. Deshalb gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten, wie man die Verhinderungspflege nutzen kann. Wenn die Pflegeperson sich eine Auszeit für einen Friseurbesuch oder den Gang ins Theater nimmt, so ist es ausreichend, wenn man die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nimmt. In diesem Fall wird der Pflegebedürftige lediglich für die Zeit der Auszeit fremdbetreut. Bei der Abrechnung wird dann im Formular die genaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Ersatzpflege dokumentiert. Liegt der Zeitraum unter 8 Stunden, so gilt die Verhinderungspflege als stundenweise.
Fährt die Pflegeperson in den Urlaub oder muss sich selbst in medizinische Behandlung begeben, so kann die Verhinderungspflege auch mehrere Tage am Stück (maximal 42) genutzt werden.
Bei der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte reduziert.
Wie viele Pflegeleistungen kann die Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung abgedeckt werden. Der ausgewählte Dienstleister rechnet dann den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab.
Hier können jedoch zusätzliche Kosten zum Beispiel für Verpflegung in der Einrichtung anfallen.
Rechnerisch ist die Verhinderungspflege ergiebiger, wenn sie durch Privatpersonen geleistet wird. Sind die Pflegebedürftigen sehr aufwendig zu betreuen, ist es eine Frage der Sicherheit und des Wohlgefühls, wenn ein fachkundiger Dienstleister die Pflege übernimmt.
Die Verhinderungspflege steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 jährlich zu. Im Vergleich zu vielen anderen Leistungen, die es als pflegebedürftiger zu beantragen gilt, ist die Verhinderungspflege leicht zu beantragen. Die meisten Pflegekassen haben Antragsformulare zum Download oder direkt zum Ausfüllen auf der Webseite. Alternativ kann auch ein Anruf bei der Pflegekasse bewirken, dass das Antragsformular und das Abrechnungsformular per Post übersendet wird.
Dieses muss man nicht unbedingt nutzen, man kann auch selbst ein Schreiben aufsetzen, indem man die Verhinderungspflege beantragt und, wenn diese schon geschehen ist, einen eigenen Nachweis beifügen. Dies kann zum Beispiel eine Tabelle mit den eingetragenen Zeiten und der Unterschrift der Ersatzpflegeperson sein oder die Rechnung des Dienstleisters, der die Verhinderungspflege übernommen hat. Wenn Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall abgerechnet werden sollen, so sind Nachweise dafür immer mit einzureichen.
Der jährlich verfügbare Betrag für die Verhinderungspflege ist nicht immer ausreichend. In diesem Fall kann die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, wenn die Kurzzeitpflege bis zu dem entsprechenden Zeitpunkt noch nicht eingesetzt wurde. Die entsprechenden Antragsformulare der Pflegekassen, die häufig auch online zur Verfügung stehen, bieten eine Option, die Kombination zu beantragen. Es ergibt sich daraus ein jährlicher Anspruch auf 2.418 Euro, wenn die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden soll.
Nicht immer ist es möglich, die Verhinderungspflege direkt zu beantragen, wenn sie gebraucht wird. Deshalb ist es möglich die Verhinderung der Pflegeperson rückwirkend anzuzeigen und die Erstattung der Ersatzpflegeperson zu erhalten. Bis zu 4 Jahre kann die Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden.
Wenn Privatpersonen die Verhinderungspflege übernehmen und sie nicht direkt voll ausgeschöpft wird, so kann es sinnvoll sein, gerade bei Zeitnot, die Ersatzperson aus den eigenen, finanziellen Mitteln zu entlohnen und am Jahresende eine umfängliche Abrechnung der Verhinderungspflege, mit allen angefallenen Zeiträumen zu machen. Das spart Papier und Briefmarken.
Zusammengefasst ist die Verhinderungspflege eine Leistung, die jeder ab Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen sollte. Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause. Jährlich können bis zu 1.612 Euro einfache Verhinderungspflege oder in Kombination mit der Kurzzeitpflege, bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen. Meistens wird die Pflegeperson durch Verwandte, Nachbarn oder Freunde vertreten.
Pflegegrad 5 ist das Maximum, gedacht für Menschen, die auf dauerhafte Pflege, meistens auch Intensivpflege angewiesen sind. Es gibt maximale Leistungen, im Bezug auf Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Co.
Je höher die Einstufung durch den Pflegegrad ist, desto mehr und höhere Leistungen kann der pflegebedürftige für seine Pflegepersonen in Anspruch nehmen. Pflegegrad 3 kann den Weg in die Tagespflege und zu Pflegesachleistungen eröffnen.
Wenn Angehörige zu Hause pflegen sind, kann es immer wieder Situationen geben, in denen sie mit ihrem Latein am Ende sind. Nach einem akuten Krankenhausaufenthalt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes gibt es die Kurzzeitpflege.
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