Um einen Widerspruch einzulegen reicht es schon, schriftlich zu bekunden, dass man mit der Einschätzung nicht konform geht und man hiermit Widerspruch einlegt. Um eine Neueinschätzung zu erwirken ist es aber wichtig, dass ausführlich dargestellt wird, wo die Fehleinschätzung liegt. Dies kann durch einen Text erfolgen oder auch durch Stichpunkte. Es ist auch möglich, ein ausführliches Pflegetagebuch beizulegen. In diesem sollte vermerkt sein, welche pflegerischen Tätigkeiten und welche Betreuungstätigkeiten über mehrere Tage angefallen sind. Auch Hinweise zum kognitiven Zustand und zum psychischen, können bei der Neueinschätzung helfen. Auch ein Gutachten eines externen Sachverständigen kann die Fehleinschätzung belegen