Tipp:
Lassen Sie sich Zeit beim Schreiben des Widerspruchs. Um darauf hinzuweisen, dass sie nicht mit der Einschätzung des Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK ) konform gehen, reicht es, in einem 1. Schreiben lediglich darauf hinzuweisen, dass Widerspruch eingelegt wird. In diesem Schreiben sollte ein Hinweis darauf sein, dass die Begründung zu einem späteren Zeitpunkt folgt. Dies ist dann hilfreich, wenn ein externer Gutachter zurate gezogen werden soll, denn auf einen Termin für ein Gutachten muss man manchmal eine Weile warten.
Eine Antwort
Liebe Laura,
der Artikel ist von großer Relevanz, und ich finde, dass hier eine gelungene Informationsquelle entstanden ist! Viel zu oft werden Pflegegrade abgelehnt, und man benötigt einen langen Atem, bis die benötigte Pflege anerkannt und bewilligt wird..
Am wichtigsten ist, glaube ich, dass man die Hoffnung nicht verliert. Das ist leichter gesagt als getan, und an manchen Tagen am schwierigsten umzusetzen. Deshalb umso wichtiger!