Barrierefreie Fenster

Sichere und barrierefreie Nutzung von Fenstern

Autor: Eberhard Tölke
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 07. März 2022
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Einleitung

Fenster, als ein grundlegendes Element zur Wohnraumgestaltung, müssen für alle Bewohner zugänglich und nutzbar sein. Dabei sind, auf Grundlage normativer Vorgaben, zur Barrierefreiheit eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen.

Beitragsübersicht

Es hat sich bereits herumgesprochen, dass wir in einer stark alternden Gesellschaft leben. So geht man davon aus, dass im Jahr 2030 ca. ¼ der Bürger Deutschlands über 65 Jahre zählen wird. Im gleichen Zeitraum wird schätzungsweise die Summe der über 80jähringen Bürger auf ca. 6,4 Millionen angewachsen sein, von denen vermutlich etwa 1/3 als pflegebedürftig angesehen werden muss.

Viele dieser Bürger haben den Wunsch in ihren eigenen vier Wänden solange wir möglich wohnen zu können. Es liegt auf der Hand, dass für eine derart hohe Anzahl älterer Bürger ein entsprechend angepasster hoher Wohnraumbedarf benötigt wird, der schon heute nicht (ausreichend) zur Verfügung steht.

Es wird also in einem relativ kurzen Zeitraum notwendig sein, auch Wohnungen im Bestand den künftig benötigten Wohnbedingungen anzupassen und entsprechend umzubauen. Dabei kommt dem Bauelement Fenster eine nicht zu unterschätzende Rolle zu. Bieten sie doch dem Bewohner die Möglichkeit den Kontakt zur Umwelt aufzunehmen. Diese dringend benötigte Kontaktaufnahme zur Umwelt hat insbesondere für Menschen, die zwangsweise in Folge einer Pflegebedürftigkeit viel Zeit in geschlossenen Räumen verbringen müssen, eine große Bedeutung.

Neben der Kommunikation mit der Außenwelt kommt den Fenstern eine Reihe weiterer Funktionen zu. So müssen sie den Anforderungen des Einbruchschutzes, des Raumklimas aber auch des Witterungs- und Schallschutzes gerecht werden.

Aufgrund der großen Bedeutung der Fenster ist es wichtig, dass sie für alle Menschen in gleichem Maße barrierefrei zweckentsprechend zugänglich und nutzbar gestaltet werden müssen.

Dabei sind die Aspekte für einen ungehinderten Zugang zum Fenster sowie dessen Betätigung ein zu beachtender Gestaltungsschwerpunkt. Für Kinder, Kleinwüchsige Menschen (Mikrosomie) und Rollstuhlnutzer ist der Blick aus dem Fenster besonders wichtig. Zu bedenken ist weiterhin, dass Fensterbedienelemente auch für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen der Hand nutzbar sein müssen. Sicherheitsvorrichtungen zur Einschränkung der Fensteröffnungsweite können ggf. für Menschen mit Gleichgewichtsstörungen, Kinder oder auch blinde und sehbehinderte Menschen zur Unfallverhütung notwendig sein.

Die wesentlichsten Anforderungen zur Erfüllung dieser maßgeblichen Erfordernisse enthalten die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen -Planungsgrundlagen“ Teil 2 „Wohnungen“ (aktuelle Ausgabe September 2011) sowie die DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“ (aktuelle Ausgabe August 2021).

Anforderungen nach DIN 18040-2

Die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ Teil 2 „Wohnungen“ fordert, dass in jedem Raum einer Wohnung mindestens ein Fenster, auch für Rollstuhlnutzer bzw. Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, mühelos zu bedienen (öffnen und schließen) sein muss. Damit die Anforderung für das leichte manuelle Öffnen und Schließen der Fenster gegeben ist, darf die maximale Bedienkraft nicht mehr als 30 N betragen. Für handbetätigte Hebelgriffe (maximaler Moment) beträgt diese 5 Nm.

Zur Erreichbarkeit der Fenstergriffe für Rollstuhlnutzer sieht die DIN 18040-2 eine Anordnungshöhe zwischen 85 cm und 105 cm über der Fußbodenoberfläche vor. Kann diese Anordnungshöhe nicht eingehalten werden, so müssen automatische Einrichtungen für das Öffnen und Schließen von einem Fenster pro Raum vorgehalten werden.

Damit für Rollstuhlnutzer ein Blick nach draußen möglich ist, sollen Fensterbrüstungen nicht höher als 60 cm (über der Fußbodenoberfläche) sein. Sind höhere Fensterbrüstungen erwünscht oder unvermeidbar, sind für diese transparente Werkstoffe zu verwenden.

Für die Fenster in Schlaf- und Wohnräumen wird gefordert, dass ein Teil von ihnen den Blick nach draußen, auch aus der Sitzposition heraus, ermöglichen muss.

Erfolgt die Belüftung von Sanitärräumen ganz und gar über Fenster, so sieht die DIN 18040-2 für deren Bedienbarkeit die Einhaltung der hier erwähnten Anforderungen für erforderlich an.

Anforderungen nach DIN EN 17210

Neben der Berücksichtigung der bereits in das Baurecht eingeführten DIN 18040-2, werden die Anforderungen der noch nicht ins Baurecht aufgenommenen DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“ in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen. Diese Norm enthält, in Ergänzung zur DIN 18040-2, eine Reihe von zu beachtenden Anforderungen und Empfehlungen.

Fensterpositionierung

Die DIN EN 17210 fordert, dass Fenster nicht in einer Höhe in Gehbereiche für den Fußgängerverkehr, wie beispielsweise nach draußen über Gehwege oder in Flurbereiche, zu öffnen sein dürfen. Da in denen für sich dort fortbewegenden Personen Gefahren entstehen könnten.

Ist ein Öffnen der Fenster in die Richtung der Verkehrswege vorgesehen, so muss zur Konfliktverhinderung mit dem Fußgängerverkehr deren Öffnungsmöglichkeit entsprechend eingeschränkt oder alternativ eine Schutzvorrichtung vorgesehen werden.

Die DIN EN 17210 empfiehlt, dass mit der Hand zu öffnende Fenster mühelos zugänglich sein sollten. Dies gilt ebenfalls für deren Bedienelemente. Fenster sollten so angeordnet werden, dass ein uneingeschränkt hindernisfreier Zugang und eine zweckentsprechende Handhabung der Fenster auch für Rollstuhlnutzer gegeben sind. Kann dies nicht gewährleistet werden, wird eine automatische Fensterbetätigung empfohlen.

Empfehlenswert ist es auch, Fenster so zu positionieren, dass durch sie, in Folge des direkten Sonnenlichteinfalls, keine Gefahr von Blendungen ausgehen kann. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise von einer Fensterpositionierung hinter dem Servicepersonal an Rezeptionen oder am Flurende abzusehen. In unvermeidbaren Situationen sind zur Minimierung eines intensiven Tageslichteinfalls Maßnahmen, wie beispielsweise durch vorzusehende Jalousien, zu ergreifen.

Höhe der Fensteranordnung

Die Anforderungen an die Höhe der Fensteranordnung stehen (ohne Maßangaben) in Übereinstimmung zur DIN 18040-2.

Darüber hinaus fordert DIN EN 17210, dass die Sicht aus dem Fenster nicht durch deren Bedienelemente, wie z. B. Fensterriegel, eingeschränkt werden darf. Dies gilt für den Blick aus sitzender sowie auch aus stehender Position.

Fensterabschlüsse und -beschläge

Ergänzend zur DIN 18040-2 fordert DIN EN17210, dass die Bedienelemente der Fenster mit einer Hand sicher und leicht betätigt werden können.

Sind in Räumen mit der Hand zu betätigende Fenster in einer höheren Position angeordnet oder Oberlichter vorhanden, fordert DIN EN 17210, dass die Beschläge wenigstens eines Fensters zur Betätigung für alle (auch aus dem Sitz) erreichbar sein müssen.

Befinden sich die Fenster in einem Raum nicht im Aktionsradius der Nutzer, wie es beispielsweise bei Dachflächenfenstern der Fall ist, fordert die DIN EN 17210 die Bedienmöglichkeit über ein automatisches bzw. fernbedienbares Öffnungs- und Schließsystem.

Dabei empfiehlt die DIN EN 17210 für alle Fenster Bedienelemente zu verwenden,

  1. die für eine leichte Erkennbarkeit im Kontrast zu ihrem Hintergrund stehen,
  2. deren Handhabung für alle Nutzer verständlich ist und
  3. eine einfache Betätigung gestatten.
 

Kraftaufwand, für die mit der Hand zu betätigenden Fenster

Neben der Forderung zu einer leichten Betätigung der Fensterbedienelemente, empfiehlt die DIN EN 17210 auch für ein zweckentsprechend leichtes Bewegen von Schiebefenstern einen geringfügigen Kraftaufwand sicher zu stellen.

Es wird darauf verwiesen, dass in Gegenden mit beständigen Glasbelastungen in Folge von Wind automatische Öffnungs- und Schließsysteme eine Fensterbetätigung unterstützen können.

Sicherheitsvorrichtungen und Fensteröffnungsweite

Für die in unmittelbarer Bodenhöhe positionierten Fenster fordert die DIN EN 17210 die Verwendung von Sicherheitsglas (Informationen über Sicherheitsglas findet man unter Sichere Glastüren und – flächen – die unsichtbaren Barrieren – Mobilfuchs). Damit soll bei einem Zusammenstoß ein Zersplittern des Fensterglases vermieden werden.

Für die Fenster ab dem ersten Obergeschoss empfiehlt die DIN EN 17210 eine Einschränkung der Fensteröffnungsweite oder eine Sicherheitsvorrichtung vorzusehen, die hilft, das Stürzen aus dem Fenster, insbesondere für Kinder, zu verhindern.

Zusammenfassung und Fazit

Damit Sie Ihr Zuhause, entsprechend Ihrem individuellen Wunsch, mit dem richtigen Fenster ausstatten können, sollten Sie auf eine fachkundige Beratung nicht verzichten.

Das Fenster muss Ihnen einen ausreichenden Ausblick gestatten. Die Bedienelemente des Fensters müssen für Sie erreichbar und möglichst mit wenig Kraft bedienbar sein. Die Fensterbeschaffenheit soll ein gutes Raumklima aber auch einen ausreichenden Witterungs- und Schallschutz ermöglichen. Wohnen Sie im Erdgeschoss, bedenken Sie bitte auch, dass das Fenster Ihnen einen ausreichenden Einbruchschutz bietet.

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