Arbeitgebermodell – Der Einstieg

Selbstbestimmt ohne Pflegedienst

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 20. März 2020
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Rollstuhlfahrende Arbeitgeberin übergibt ihrem Assistenten ein Arbeitsdokument

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Einleitung

Das Leben in einer eigenen Wohnung, das Studium an der Universität und einfach mal ins Kino gehen, das ist für Menschen mit Behinderung, die nicht ohne Hilfe durch einen Pflegedienst oder Angehörige leben können, häufig ein Problem. Die persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, für Menschen mit Behinderung unabhängig von einem Pflegedienst oder der Familie, selbstbestimmt leben zu können.

Beitragsübersicht

Was bedeutet
persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell?

Wenn ein Mensch mit Behinderung wegen seiner Einschränkung nicht ohne Hilfe leben kann, besteht die Möglichkeit über ein persönliches Budget eine persönliche Assistenz zu beantragen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Arbeitgebermodell oder das Dienstleistermodell gewählt wird. Beim Arbeitgebermodell wird der Betroffene zum direkten Arbeitgeber seiner persönlichen Assistenz. Der große Vorteil des Arbeitgebermodells ist die Unabhängigkeit. Alle Personalentscheidungen trifft der Mensch mit Behinderung (Assistenznehmer) selbst. Das heißt, das Aufgabenfeld der Assistentinnen und Assistenten, sowie die Arbeitszeiten und alle weiteren Angelegenheiten werden vom Assistenznehmer eigenständig bestimmt.

Wie kann man sich ein Team
aus Assistentinnen und Assistenten aufbauen?

Die Abläufe in einem Betrieb folgen immer einem strikten Plan. So ist es auch mit der persönlichen Assistenz im Arbeitgebermodell. Bevor man als Mensch mit Behinderung im Arbeitgebermodell durchstartet, ist es wichtig zu entscheiden, wie das Leben mit der Assistenz aussehen soll. Da der Hilfebedarf und die Lebensumstände bei jedem Menschen individuell sind, gibt es keinen Masterplan, der in jedem Assistenzbetrieb funktioniert.

Jeder Assistenznehmer im Arbeitgebermodell sollte sich seinen eigenen Plan machen. In diesem Plan sollte möglichst genau stehen, wie die Suche nach einer Assistentin oder einem Assistenten statt finden sowie die Dienstplanung und monatliche Abrechnung gestaltet werden soll. Wenn dieser Plan steht und die Zielvereinbarung unterschrieben ist, geht es los mit dem Aufbau des Teams. Um sich ein Assistenzteam aufbauen zu können, werden Menschen benötigt, die sich für den Job interessieren. Dazu braucht es eine ansprechende Stellenausschreibung, die in vielen verschiedenen Kanälen zu finden sein wird.

Was muss ich klären,
bevor ich grundsätzlich anfange?

Um Arbeitgeber zu werden müssen einige Sachen geregelt werden. Bei einem großen persönlichen Budget, das zum Beispiel 24 Stunden am Tag Assistenz ermöglicht, werden viele Assistentinnen und Assistenten sozialversicherungspflichtig eingestellt. Das geht nicht einfach so. Es wird für die Abrechnung und die Versicherungen eine Betriebsnummer benötigt. Außerdem muss geklärt sein, welches Lohnbüro, welche Organisation oder welche Person die monatliche Gehaltsabrechnung der Assistenten durchführt. Auch gilt es zu klären, wo sich die Assistenten aufhalten, wenn sie gerade nicht gebraucht werden. Es ist ratsam, dass es einen Ort gibt, an den sie sich zurückziehen können. Dies kann zum Beispiel ein Extrazimmer in einer Wohnung sein.

Was muss ich in
eine Stellenausschreibung schreiben?

Bei einer Stellenausschreibung für die persönliche Assistenz ist es wichtig, dass der Text ansprechend geschrieben ist und die Persönlichkeit des Betroffenen und vielleicht auch einen kleinen Teil seiner Interessen widerspiegelt. Zudem sollte das System der persönlichen Assistenz kurz erläutert werden, da nicht viele Menschen ohne Behinderung wissen, dass es diesen Beruf gibt, dass er legal ist und wie das alles funktioniert.

Beim Schreiben einer Stellenausschreibung ist es hilfreich sich gedanklich in die Situation des Assistenten/ der Assistentin zu versetzten. Hilfreich dafür sind folgende Beispielfragen:

  • Wann wäre eine Stellenausschreibung interessant für mich?
  • Welche Informationen wünsche ich mir, noch bevor ich mich bewerbe?
  • Muss ich einen bestimmten Beruf gelernt haben, um mich bewerben zu können?
  • Was benötige ich, um mich zu bewerben und wo schicke ich das hin?
  • Was erwartet mich beim Assistenznehmer?
  • Was werden vor Ort meine Aufgaben sein?
  • Wie sind die Arbeitsbedingungen und gibt es einen Rückzugsort für mich?

Wo finde ich Assistentinnen und Assistenten,
die bei mir arbeiten möchten?

Es gibt viele Möglichkeiten, die Stellenausschreibung für den Job in der persönlichen Assistenz zu platzieren. Es ist immer empfehlenswert, so viele Möglichkeiten zu nutzen, wie es geht. Je mehr Leute die Stellenausschreibung sehen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass viele und gute Bewerber zur Auswahl stehen. Eine Übersicht der wichtigsten Möglichkeiten, die Stellenausschreibung zu platzieren haben wir euch hier zusammengestellt:
  • Soziale Medien (zum Beispiel Facebook Gruppen für persönliche Assistenz oder Jobsuchende)
  • Job- und Kleinanzeigenportale im Internet (zum Beispiel eBay Kleinanzeigen oder Assistenzbörsen)
  • Jobbörse der Arbeitsagentur
  • Jobbörse der Minijobzentrale
  • Zeitungsanzeigen
  • Aushänge auf der Straße oder in Supermärkten
Hinweis:

Bei kostenpflichtigen Ausschreibungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Zeitungsanzeigen ist es wichtig, dass mit dem Kostenträger abgeklärt ist, ob der Betrag dafür vom persönlichen Budget bezahlt werden darf.

Was muss man beachten,
wenn man Bewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt?

Auf eine gute Stellenausschreibung folgen die Bewerbungen. Alle Bewerber, die man als passend erachtet sollte man zum Vorstellungsgespräch einladen.

Bei einem Vorstellungsgespräch ist es wichtig, dass es in einer ruhigen Atmosphäre, zum Beispiel zu Hause beim Assistenznehmer geführt wird. Dann kann der Bewerber auch direkt seinen Arbeitsplatz kennenlernen. Viele Bewerber sind sehr aufgeregt, wenn sie sich bei ihrem neuen Arbeitgeber vorstellen. Eine lockere Atmosphäre trägt zur Beruhigung bei. Auch ein bisschen Humor schadet nie.

Der offizielle Teil eines Vorstellungsgesprächs besteht meistens aus einem Gespräch. Es ist wichtig, dass der Assistenznehmer herausfindet, ob der Bewerber als Assistent für ihn persönlich geeignet ist. Hierzu kann er zum Beispiel folgende Bereiche abfragen:

  • Vorerfahrungen (im Haushalt, in der Pflege oder Assistenz)
  • Interessen/Hobbys
  • persönliche Eigenschaften
  • individuelle Fragen, die durch den Lebenslauf entstehen

Was sind No-Gos im Bewerbungsgespräch?

Um Vertrauen zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber zu schaffen ist es wichtig, dass die Atmosphäre des Vorstellungsgesprächs ruhig ist. Es gibt aber auch einiges, was im Bewerbungsgespräch und auch im zukünftigen Arbeitsverhältnis nichts zu suchen hat. Einiges davon ist sogar gesetzlich verboten. Es ist wichtig, dass man sich vorab darüber informiert, was im Vorstellungsgespräch erlaubt ist und was nicht. Ein Arbeitgeber hat gesetzliche Pflichten. Folgendes gehört zum Beispiel nicht in ein Vorstellungsgespräch:

  • Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft oder nach einem Kinderwunsch
  • Diskriminierung (wegen Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religion, sexueller Orientierung, o.Ä.)
  • Fragen zur finanziellen Situation des Bewerbers
  • Frage nach dem Familienstand

Wie stelle ich Assistentinnen und Assistenten ein?

Super, der Bewerber oder die Bewerberin hat überzeugt und soll Dein persönlicher Assistent, Deine persönliche Assistentin werden. Dafür bedarf es nur noch ein paar administrativer Aufgaben. Zu erst einmal bedarf es einen gültigen Arbeitsvertrag. Es ist wichtig, dass dieser rechtskräftig ist und bevor er eingesetzt wird von einem Anwalt geprüft wird. Diese Kosten können meistens vom persönlichen Budget gezahlt werden, das muss aber mit dem Kostenträger abgesprochen sein. Viele Abrechnungsstellen und Assistenzdienste, die auch Arbeitgeber im Arbeitgebermodell unterstützen, haben Arbeitsverträge als Muster, die sie zur Verfügung stellen. Dieses muss dann an den zukünftigen Arbeitsplatz der Assistenz angepasst werden. Folgende Punkte müssen in einem Arbeitsvertrag geklärt werden:

  • Aufgaben des Arbeitnehmers
  • Arbeitszeiten
  • Entlohnung
  • Urlaubsanspruch
  • Regelungen für den Krankheitsfall
  • Kündigungsfrist bzw. Befristung des Arbeitsvertrags
  • Verschwiegenheitsklausel
Anmerkung:

Diese Aufzählung beinhaltet nur die wichtigsten Punkte eines Arbeitsvertrags. Sie ist nicht vollständig und ersetzt keine Rechtsberatung.

Nachdem der Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist, besteht er. Gearbeitet wird nach den vertraglichen Bedingungen. Je nach Umfang des Assistenzbedarfs reicht eine einzige Assistenz häufig nicht aus. Somit werden oft 4-5 Arbeitnehmer eingestellt. Der Assistenznehmer hat immer darauf zu achten, dass alle bewilligten Stunden von seinem Team abgedeckt sind. Dies sollte im Normalfall ohne Überstunden geschehen. Es ist immer ratsam, allen Assistentinnen und Assistenten dieselben Voraussetzungen zu bieten. Dies beinhaltet das Gehalt, den Urlaubsanspruch sowie auch alle anderen Vertragsbedingungen. Oftmals weicht die Arbeitszeit, also die tatsächlich Zeit der Assistenz ab. Das liegt daran, dass nicht jeder das gleiche Arbeitszeitmodel (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) hat.

Bitte denkt daran, dass ihr mit der Beschäftigung der persönlichen Assistenz zum Arbeitgeber werdet! Somit habt Ihr auch Verpflichtungen gegenüber Euren Mitarbeitern. Neben den rechtlichen Themen aus dem Arbeitsvertrag gehören dazu auch die Sozialversicherungspflichtige Anmeldung und Abrechnung sowie Lohnabrechnungen und Abrechnungen mit den Finanzämtern. Es ist mitunter ratsam Euch dafür Hilfe bei einer entsprechenden Organisation zu holen. Darüber hinaus habt ihr natürlich auch die Verpflichtung, dass es Euren Arbeitnehmern gut geht und diese sehr gerne zur Arbeit kommen. Mit Spaß und Freude bei der Arbeit zu sein war schon immer der beste Weg zu einem glücklichen Leben ;-).

Aus mehreren Assistentinnen und Assistenten wird ein Team. Dieses Team möchte eingearbeitet, angeleitet und geführt werden. Wie funktioniert das? Diese Fragen beantworten wir im nächsten Artikel dieser Reihe.

Zusammenfassung und Fazit

Zusammengefasst bedeutet das persönliche Budget im Arbeitgebermodell die größtmögliche Freiheit für den Assistenznehmer. Dieser sucht sich seine Mitarbeiter selbst aus und stellt sie bei sich ein. Es ist wichtig, dass man sich an geltende Gesetze und Regeln im Arbeitsrecht und im Arbeitsschutz hält und sich im Falle von Unklarheiten an Beratungsangebote wendet.

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