Der Schwerbehindertenausweis

Wozu wird er benötigt und welche Vorteile bringt er mit sich?

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 11. Oktober 2019
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Weibliche Hand hält die Vorderseite des Schwerbehindertenausweises hoch

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Einleitung

Wer den Begriff Schwerbehindertenausweis hört, denkt meistens an eine Person, die im Rollstuhl sitzt oder an einer geistigen Behinderung leidet. Nur wenigen ist bekannt, dass auch Krankheiten, wie zum Beispiel Rheuma, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als eine Schwerbehinderung eingestuft werden. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind allein in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen in Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Doch was genau ist der Ausweis und wer darf ihn beantragen?

Beitragsübersicht

Was genau ist der
Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis dient in erster Line als einheitlicher Nachweis über den Status eines Menschen mit Behinderung, sprich über das Ausmaß und des Grad der Behinderung (GdB) Dieser Ausweis, der bundesweit anerkannt ist, soll auch Auskunft darüber geben wie schwer die betroffene Person durch seine Behinderung im Alltag eingeschränkt ist. Darüber hinaus soll der Schwerbehindertenausweis den Menschen mit Behinderung bei der Inanspruchnahme von Rechten und Gesetzen unterstützen. Der Ausweis wird benötigt, um sich gegenüber Behörden, Arbeitgebern oder auch Sozialleistungsträgern als Mensch mit einer Schwerbehinderung ausweisen zu können.

Welche Vorteile hat man
durch den Schwerbehindertenausweis?

Besonderer Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung

Dank des Schwerbehindertenausweises und des damit zusammenhängenden Nachteilsausgleiches, gibt es besondere Richtlinien beim Kündigungsschutz, die für Menschen mit Behinderung vorteilhaft sind. Demnach ist es Arbeitgebern von Menschen mit Behinderungen nicht möglich diese einfach zu kündigen, da vorher ein Kündigungsantrag mit einer detaillierten Begründung der Kündigung beim Integrationsamt, eingereicht werden muss. Erst nach Genehmigung seitens des Integrationsamtes ist es dem Arbeitgeber gestattet den Angestellten zu kündigen. Diese besondere Regelung ist allerdings erst nach den ersten 6 Monaten der Probezeit gültig. Während der Probezeit besteht für Menschen mit Behinderung, wie auch bei allen anderen Angestellten, kein besonderer Kündigungsschutz und das Arbeitsverhältnis kann somit ohne weiteres beendet werden.

Kostenfreie Benutzung von öffentlichem Nahverkehrsmittel
(mit Kauf einer Wertmarke)

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können den öffentlichen Personennahverkehr mitunter vergünstigt oder gratis nutzen. Hierfür muss beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt der jeweiligen Gemeinde eine so genannte Wertmarke mit Beiblatt beantragt werden. Eine solche Wertmarke, inklusive Beiblatt kostet in der Regel 80 € für ein ganzes Jahr. Sie wird nur ausgestellt, wenn mindestens eines dieser Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist: G, GI, BI, aG oder H.
Für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen BI oder H ist die Wertmarke inklusive Beiblatt kostenfrei. Das gilt auch für Personen, die Sozialleistungen, eine Grundsicherung im Alter oder Hartz4 beziehen.

Steuervergünstigung für das Kraftfahrzeug

Einen weiteren Nachteilsausgleich gibt es für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis bei der KFZ Steuer (Kraftfahrzeugsteuer).Für schwerbehinderte Menschen, die ein Fahrzeug besitzen, besteht Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung von der KFZ Steuer. Diese Vergünstigungen gelten auch für minderjährige Kinder, wenn das Fahrzeug auf deren Namen zugelassen ist. Die Vorrausetzung dafür ist, dass das Fahrzeug nicht zweckfremd genutzt werden darf. Eine zweckfremde Nutzung wären beispielsweise Fahrten, die nicht der Haushaltsführung oder ihrer Fortbewegung dienen. Das heißt bei Minderjährigen beispielsweise, dass die Fahrten eines Elternteils mit diesem Fahrzeug zur Arbeitsstätte nicht gestattet sind.

Pauschale für den Mehraufwand durch die Behinderung

Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag dient der finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Mit dieser Pauschale ist es Menschen mit Behinderung möglich Steuern zu sparen und den bürokratischen Aufwand zu senken. Jedes Jahr dürfen Menschen mit Behinderung einen pauschalen Betrag für behinderungsbedingte Aufwendungen geltend machen. Ob die Kosten in Wirklichkeit viel niedriger waren oder es gar keine Kosten gab, spielt keine Rolle. Die volle Pauschale wird angesetzt, ohne alle Belege beim Finanzamt mühsam auflisten zu müssen. Die Höhe der Pauschale, richtet sich an dem Grad der Behinderung (GdB). Genaue Angaben darüber findet man im Gesetzbuch unter § 33b Nr. 3 EStG.

Mitnahme einer Begleitperson

Schwerbehinderte können Ihren Alltag oftmals nicht alleine bewältigen und sind auf Unterstützung angewiesen. Aus diesem Grund stehen Betroffenen mit dem Merkzeichen B besondere Rechte zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson zu. Möglich ist das zum Beispiel in allen Zügen der Deutschen Bahn oder in staatlichen Museen. Private Veranstalter und Betreiber von Festivals oder Kinos, können selbst entscheiden, ob die Begleitperson vergünstigten oder kostenfreien Eintritt erhält.

Wer kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Ein Schwerbehindertenausweis kann beantragt werden, wenn ein Mensch an einer Behinderung leidet. Eine Behinderung liegt gesetzlich gesehen dann vor, wenn die Person eine oder mehrere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen hat, die länger als 6 Monate andauern. Das bedeutet, dass in einigen Fällen sogar körperliche Beeinträchtigungen wie Tinnitus oder Migräne zu einer Behinderung gezählt werden können, wenn ihre alltäglichen Aufgaben aufgrund der Beschwerden gar nicht oder beeinträchtigt erfüllt werden können. Im Grunde kann jede Krankheit, ob körperlicher oder psychischer, einen Grad der Behinderung (GdB) begründen und somit als Basis für einen Antrag eines Schwerbehindertenausweis dienen.

Wer eine Schwerbehinderung feststellen lassen möchte, muss einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, wofür ein formloses Schreiben vorerst genügt. Anschließend schickt das Amt ein Formular an den Antragssteller zu, welches ausgefüllt und gemeinsam mit wichtigen ärztlichen Dokumenten beim Versorgungsamt wieder eingereicht wird. In diesem Antrag und der ärztlichen Bescheinigung müssen jegliche Einschränkungen und alle Beschwerden ausführlich dargelegt werden.

Nach Eingang des Antrages nimmt das Versorgungsamt den Kontakt zu den behandelten Ärzten auf, um zugängliche Unterlagen von ihnen anzufordern. Im Anschluss daran erstellt das Versorgungsamt selbst noch ein Gutachten um abschließend zu klären, ob diese Person ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat oder nicht. Erst wenn der Anspruch durch das Gutachten positiv bestätigt ist, wird der Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt ausgestellt.

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben einen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. Unterhalb einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man gesetzlich als nicht-schwerbehindert.

Wo kann man den
Schwerbehindertenausweis beantragen?

Der Antrag für einen Schwerbehindertenausweis wird grundsätzlich immer beim örtlichen Versorgungsamt gestellt. Das Versorgungsamt legt dann den genauen Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt den Ausweis aus.

Wie beantragt man den
Schwerbehindertenausweis?

Um einen Schwerbehindertenausweis beantragen zu können, benötigt man ein Antragsformular. Ein solches Formular kann zu meist auf der Webseite des örtlichen Versorgungsamtes oder des Bezirksamtes runtergeladen werden. Selbstverständig kann ein solches Antragsformular auch vor Ort abgeholt werden. Der ausgefüllte Antrag sollte mit einem ärztlichen Attest versehen sein. In diesem Antrag und der ärztlichen Bescheinigung müssen jegliche Einschränkungen und alle Beschwerden ausführlich dargelegt werden. Nach Eingang des Antrages nimmt das Versorgungsamt den Kontakt zu den behandelten Ärzten auf, um zugängliche Unterlagen von ihnen anzufordern. Im Anschluss daran erstellt das Versorgungsamt selbst noch ein Gutachten, um abschließend zu klären, ob diese Person ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat oder nicht. Erst wenn der Anspruch durch das Gutachten positiv bestätigt ist, wird der Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt ausgestellt.

Wie lange ist der
Schwerbehindertenausweis gültig?

Die Dauer der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweis ist je nach Behinderung unterschiedlich. In der Regel wird der Ausweis für maximal fünf Jahre ausgestellt. Für die Regelfälle gilt jedoch, dass der Betroffene sich drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit eigenständig um eine Verlängerung des Ausweises kümmern muss. Wurde der Schwerbehindertenausweis bereits mehr als zweimal verlängert, muss ein ganz neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Ausnahmen gelten für schwerbehinderte Menschen, bei denen in Zukunft keine positiven Änderungen der gesundheitlichen Lage zu erwarten ist.

Was tun bei unerwarteter
Änderung des Gesundheitszustandes?

Falls sich der Gesundheitszustand der Menschen mit Behinderung in irgendeiner Form unerwartet ändert, ist der Besitzer des Schwerbehindertenausweises dazu verpflichtet, sowohl negative als auch positive Veränderungen dem Versorgungsamt umgehend zu melden. Daraufhin legt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen neu fest. Der Betroffene kann aber auch selbst jederzeit einen Antrag auf Neufeststellung des Grad der Behinderung (GdB)stellen. Jedoch muss man dann auch beachten, dass der Grad der Behinderung (GdB) dadurch herabgesetzt werden könnte – gegebenenfalls kann es zu einem Verlust des Schwerbehindertenausweises kommen.

Zusammenfassung und Fazit

Der Schwerbehindertenausweis hilft Menschen mit Behinderung dabei, ihre Berechtigung für Nachteilsausgleiche im Alltag und bei Behörden nachzuweisen. Er wird beim Versorgungsamt beantragt und ausgestellt.

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