
Hilfsmittel
Hilfsmittel unterstützen den Alltag von Menschen mit Behinderung und sorgen für Teilhabe, Mobilität und rückenschonendes Arbeiten für Pflegepersonen. Was ist ein Hilfsmittel und wie wird es beantragt?
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Wir kennen sie aus dem Krankenhaus, fast schon roboterartige, voll elektrische Hightech-Betten mit Galgen und Triangel, dieses Bild entsteht vor unserem inneren Auge, wenn wir das Wort „Pflegebett“ zum ersten Mal hören oder lesen. Entspricht dieses Klischee jedoch der Wahrheit, wo liegt der Unterschied zwischen einem Pflegebett und einem Pflegerahmen und wie bekommt man ein Hilfsmittel wie dieses?
Pflegebetten sind sehr unterschiedlich. Die oben beschriebene Version ist hauptsächlich in Krankenhäusern oder bei besonders schwer erkrankten Personen zu finden. Diese Art eines Pflegebettes wird auch Krankenhausbett genannt. Wer ein Pflegebett zu Hause braucht, der bekommt meistens ein Exemplar aus Holz.
Es hat beidseits nutzbare Bettgitter und meistens elektrische Optionen, um die Liegeposition zu verändern. Diese können über eine, an einem Kabel befestigte Fernbedienung von der Pflegekraft oder dem Nutzer selbst verwendet werden. In manchen Versorgungen gibt es auch noch Modelle, die manuell verstellt werden müssen, bei neuen Versorgungen werden diese jedoch nur noch ganz selten, wenn überhaupt eingesetzt.
Der Pflegerahmen ist die Vorstufe, vor dem Pflegebett. Er verfügt über verschiedene, elektrische Einstellungsmöglichkeiten zum Beispiel Hochlagerung der Beine oder des Kopfes. Der Einbau erfolgt zum Beispiel in einem Ehebett. Er ersetzt den vorhandenen Lattenrost.
Viele fortschreitende Erkrankungen oder bestehende Behinderungen verursachen einen gewissen Unterstützungsbedarf bzw. Pflegebedarf. Ein Pflegerahmen ermöglicht dem Nutzer elektrische Unterstützung, wo er sie benötigt. So zum Beispiel beim Aufrichten oder beim Hochlagern der Beine.
Das Pflegebett verfügt mehr Funktionen und wird beim Menschen eingesetzt, die sehr viel Pflege von anderen Personen benötigen. Es ermöglicht das Arbeiten von allen Seiten, rückenschonendes Arbeiten durch die Hubfunktion und je nach Modell bietet es auch Unterstützung beim Hinsetzen der Person. Es ist unterfahrbar und kann somit auch ergänzend mit anderen Hilfsmitteln in Kombination verwendet werden, zum Beispiel mit einem Patientenlifter.
Pflegebetten und Pflegerahmen sind medizinische Hilfsmittel und somit über die Krankenkassen/Pflegekassen zu bekommen. Hierfür wird ein Rezept vom Arzt benötigt. Das Rezept muss bei einem Sanitätshaus eingereicht werden, welches dann die Versorgung übernimmt.
Pflegebetten und Pflegerahmen sind medizinische Hilfsmittel und somit über die Krankenkassen/Pflegekassen zu bekommen. Hierfür wird ein Rezept vom Arzt benötigt. Das Rezept muss bei einem Sanitätshaus eingereicht werden, welches dann die Versorgung übernimmt.
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Bei regelmäßiger Benutzung treten auch bei Pflegebetten und Pflegerahmen irgendwann Verschleißspuren, defekte und sonstige Probleme auf. In diesem Fall reicht ein Anruf bei dem zuständigen Sanitätshaus, um einen Termin bei einem Techniker zu bekommen. Da das Pflegebett nicht so leicht zu transportieren ist, kommt dieser nach Hause und kümmert sich um die Probleme. Manche lassen sich durch Ersatzteile oder Änderung der Einstellungen beheben, andere nicht. In diesem Fall wird das Pflegebett ausgetauscht. Je nach Beeinträchtigung durch das vorliegende Problem dauert ein Austausch eines Pflegebettes oder eines Pflegerahmen wenige Tage bis 2-3 Wochen.
Ein Pflegebett oder ein Pflegerahmen kann von der Krankenkasse/Pflegekasse als Hilfsmittel übernommen werden. Jedoch wird nur eine Standardversorgung bezahlt. Wer etwas luxuriöseres haben möchte, als die gängigen Standard, der muss eine Zuzahlung leisten oder sich das Hilfsmittel selbst beschaffen. Dies ist auch über ein Sanitätshaus möglich. Bei vollständiger Selbstfinanzierung muss keine Rücksicht auf bestehende Versorgungsverträge genommen werden. Die günstigsten Pflegebetten kosten ca. 500 €. Je nach gewünschten Funktionen, Größen und Zusatzoptionen steigt der Preis entsprechend. Ähnliche Kosten entstehen für einen Pflegerahmen, der in ein vorhandenes Bett eingebaut werden soll.
Bei Hilfsmitteln, die aus privaten Mitteln finanziert wurden, können keine Erstattungen bei den Krankenkassen/Pflegekassen geltend gemacht werden. Nicht die Reparaturkosten, nicht die anfallenden Stromkosten und auch nicht die Anschaffungskosten.
Pflegebett und Pflegerahmen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb können folgende Informationen wichtig sein:
Bei Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einem Pflegebett oder einem Pflegerahmen, die mit Strom betrieben werden, müssen die Krankenkassen/Pflegekassen die anfallenden Stromkosten übernehmen.
Wird das Pflegebett oder der Pflegerahmen nicht mehr benötigt, weil eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist oder weil der Benutzer verstorben ist, so darf das Hilfsmittel nicht einfach verkauft oder weitergegeben werden. Hilfsmittel, die von der Krankenkasse/Pflegekasse zur Verfügung gestellt wurden, bleiben das Eigentum der Krankenkasse/Pflegekasse. Diese veranlasst dann eine Abholung.
Pflegebett und Pflegerahmen sind Hilfsmittel, die durch die Krankenkasse/Pflegekasse auf Rezept zur Verfügung gestellt werden können. Sie erleichtern pflegebedürftigen Menschen und deren Pflegepersonen den Alltag, durch ihre vielseitigen, elektrischen Möglichkeiten. Sanitätshäuser haben mit bestimmten Kassen Versorgungsverträge, welche Sanitätshaus mit einer Krankenkasse/Pflegekasse zusammenarbeiten, kann in Form einer Liste zur Verfügung gestellt werden.
Hilfsmittel unterstützen den Alltag von Menschen mit Behinderung und sorgen für Teilhabe, Mobilität und rückenschonendes Arbeiten für Pflegepersonen. Was ist ein Hilfsmittel und wie wird es beantragt?
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