Viele Hilfsmittel, die den pflegerischen Alltag oder die Selbstständigkeit einer Person unterstützen, können durch die Krankenkasse, die Pflegekasse oder dem Rentenversicherungsträger bezahlt werden. Manchmal kommt auch das Sozialamt oder das Integrationsamt infrage. Hilfsmittel, die durch die Krankenkasse oder die Pflegekasse bezahlt werden, brauchen eine Zulassung als medizinisches Hilfsmittel, die Pharmazentralnummer (PZN). Nur wenn ein Hilfsmittel in Deutschland eine Pharmazentralnummer (PZN) hat, ist es verordnungsfähig und kann über die Krankenkasse oder die Pflegekasse bezahlt werden.