Oft wird der Pflegegrad aufgrund von verschiedenen Umständen zu Beginn niedriger festgelegt, als er sein müsste. Sollte dies der Fall sein, so kann der Versicherte oder dessen gesetzlicher Vertreter, innerhalb von meistens vier Wochen (genaue Informationen finden sich auf dem Gutachten), Widerspruch einlegen. Dieser sollte im besten Fall schriftlich und mit einer ausführlichen Begründung, warum der zugewiesene Pflegegrad zu niedrig ist, eingesendet werden. Ob dadurch ein neuer Besuch des Medizinischer Dienst (MD) notwendig wird, entscheidet die Pflegekasse.