Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist das Maximum, gedacht für Menschen, die auf dauerhafte Pflege, meistens auch Intensivpflege angewiesen sind. Es gibt maximale Leistungen, im Bezug auf Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Co.
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Den Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige, die erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit haben. Solche Einschränkungen können in der Bewegungsfreiheit, in der psychischen Verfassung oder auch bei den kognitiven Fähigkeiten des Betroffenen vorliegen. Darüber hinaus erhalten alle Pflegebedürftige, welche vor der Pflegereform 2017 in der Pflegestufe 0 oder 1 eingeteilt waren den Pflegegrad 2.
In der Regel sind Betroffene, mit einem Anspruch auf Pflegegrad 2, zwei bis drei Mal täglich auf Unterstützung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst angewiesen. Sie sind nicht dazu in der Lage ohne Einschränkungen ihre alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung zu meistern. Die finale Entscheidung über die Vergabe des Pflegegrades 2 liegt jedoch bei den Pflegekassen der Krankenkassen. Damit diese eine Prüfung des Pflegegradanspruches durchführen, müssen Betroffene einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.
Weitere Informationen und Details zur Beantragung eines Pflegegrades findest Du in unserem Beitrag Übersicht der Pflegegrade.
Nachdem der Betroffene einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt hat, wird ein Gutachter bestellt. Das bedeutet, dass die Pflegekasse einen Gutachter des Medizinischen Dienst (MD) beauftragt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei dem Antragsteller zu prüfen. Der Gutachter kommt dann zu dem Betroffenen nach hause und prüft, ob und welche Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Bei der Prüfung werden verschiedene Punkte, je nach Einschränkung des Betroffenen, vergeben. Um einen Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bei der Prüfung mindestens 27 Punkte erreicht werden. Zudem liegt die Punktzahl bei einem Pflegegrad 2 immer unter 47,5 Punkten. Höhere Punktzahlen führen zu einem höheren Pflegegrad.
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege oder auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere Personen erhalten Betroffene mit Pflegegrad 2 somit ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro im Monat. Dieses Pflegegeld wird auf das Konto des Pflegegradinhabers überwiesen.
Das Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn der Betroffene und seine Pflegeperson eine halbjährliche Beratung durch einen Pflegedienst oder eine beauftragte Beratungsstelle in Anspruch nimmt. Diese ist kostenlos, für den Pflegebedürftigen.
Als Pflegegrad 2 Berechtigter kann es vorkommen, dass eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist. Dort werden Patienten in der Regel mit allem notwendigen versorgt. Dennoch erhalten Betroffene weiterhin bis zu 4 Wochen Pflegegeld. Wenn eine stationäre Behandlung im Krankenhaus über 4 Wochen hinaus geht, wird das Pflegegeld erst wieder bei der Rückkehr nach hause gezahlt.
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege oder auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Insofern keine häusliche Pflege durch bspw. Angehörige sichergestellt werden kann, stehen den Betroffenen Pflegesachleistungen zu. Diese dienen einer ambulanten Versorgung des Pflegegrad 2 Berechtigten durch einen Pflegedienst. Hierfür stellen die Pflegekassen 689 Euro im Monat zur Verfügung. Wenn der Betroffene nicht ambulant versorgt werden kann, muss eine stationäre Lösung gefunden werden. Für die stationäre Pflege zahlt die Pflegekasse monatlich einen Betrag in Höhe von 770 Euro.
Die Pflegesachleistungen werden nie direkt an die Betroffenen oder deren Angehörige ausgezahlt, sondern direkt zwischen den Pflegediensten oder stationären Einrichtungen und den Pflegekassen abgerechnet.
Betroffenen mit einem Pflegegrad 2 steht der neue, einheitliche Entlastungsbeitrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Mit diesem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 können Betroffene zum Beispiel an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen. Außerdem können sie mit diesem Betrag Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter engagieren und bezahlen. Je nach Bundesland kann dies durch eine Privatperson mit einem entsprechenden Berechtigungsschein oder durch einen Pflegedienst geleistet werden.
Pflegegrad 2 Berechtigte haben grundsätzlich die Möglichkeit eine Kurzzeitpflege zu beantragen. Diese kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein. Auch bei einer kurzfristigen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes kann eine professionelle Kurzzeitpflege notwendig sein. Hierfür können Betroffene für bis zu 56 Tage im Jahr von einer Einrichtung gepflegt und betreut werden und dafür einen maximalen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro erhalten.
Insofern die Verhinderungspflege (siehe unten) nicht in Anspruch genommen wird, kann diese für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Dabei ist die Dauer der Kurzzeitpflege unveränderlich bei 8 Wochen. Die zusätzlichen 1.612 Euro Zuschuss für die jährliche Verhinderungspflege können jedoch vollständig für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Pflegeversicherte mit Pflegegrad 2 können neben einer Kurzzeitpflege auch Verhinderungspflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Hierfür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum die Pflegeperson verhindert sein kann. zum Beispiel durch den Friseurbesuch am Vormittag, der wohlverdienten Urlaub oder eine Erkrankung deshalb gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise, aber auch tageweise abzurechnen.
Die Verhinderungspflege muss nicht von speziellen Pflegekräften durchgeführt werden, auch Verwandte, Freunde oder Bekannte können dafür infrage kommen. Wie die Findungspflege organisiert wird, entscheidet der Pflegebedürftige oder seiner Angehörigen. Der jährliche Betrag darf jedoch 1612 Euro nicht übersteigen.
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege nimmt sich die Pflegeperson für einige Stunden frei, um zum Beispiel zum Friseur zu gehen. Die Vertretung übernimmt eine beliebige Person. Solange die stundenweise Verhinderungspflege 8 Stunden am Tag nicht übersteigt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Fährt die Pflegeperson zum Beispiel in den Urlaub, so kann für den gesamten Zeitraum die Verhinderungspflege genutzt werden. Für diesen Zeitraum organisiert der pflegende Angehörige oder der Pflegebedürftige selbst eine Vertretung für die Pflegeperson. Für diesen Zeitraum wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.
Die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 erhalten für Tagespflege und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistungen monatlich 689 Euro.
Pflegebedürftige Patienten mit Pflegegrad 2 können noch weitere Leistungen beantragen, die Ihnen dabei helfen ihr Leben finanziell etwas zu entlasten. Folgende Zuschüsse sind möglich:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können alle notwendigen Hilfsmittel, die im Alltag benötigt werden mit Rezept von der Krankenkasse, bzw. Pflegekasse bekommen. Darüber hinaus gewährt die Krankenkasse Zuschüsse für Hausnotrufsysteme. Dieser liegt im Durchschnitt bei 25,50 Euro.
bei häuslicher Pflege stehen dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 monatlich 40 Euro für, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Hierzu zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel, einmal Handschuhe oder Bettschutzeinlagen. Um diese Pflegehilfsmittel zu erhalten, sprechen Sie mit Ihrer Apotheke oder mit einem Dienstleister.
Die Pflegebedürftigen können für eine barrierefreie Wohnraumanpassung ebenfalls einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von ihrer Pflegekasse einmalig für alle Maßnahmen der beanspruchen. Auch in diesem Fall ist es möglich erneut einen Zuschuss zu beantragen, sobald sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre zunehmend verschlechtern, sodass weitere Umbauten notwendig werden. Dieser kann auch in Anspruch genommen werden, wenn mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad in einer WG wohnen oder eine WG gründen möchten. Hierfür gibt es gesonderte Zuschüsse.
Menschen mit Pflegegrad 2 müssen, um das Pflegegeld zu erhalten, alle 6 Monate kostenlose Beratungstermine in Anspruch nehmen. Die Berater geben Ihnen Tipps für eine weitere Vereinfachung Ihres Alltags und für die Optimierung der Versorgung.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Menschen, die erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit haben den Pflegegrad 2 eingestuft werden. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es Leistungen, wie die Verhinderungspflege oder das Pflegegeld. Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden.
Pflegegrad 5 ist das Maximum, gedacht für Menschen, die auf dauerhafte Pflege, meistens auch Intensivpflege angewiesen sind. Es gibt maximale Leistungen, im Bezug auf Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Co.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und viele weitere, nützliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag, bietet der Pflegegrad 4.
Körperliche und/oder psychische Einschränkungen brauchen besondere Unterstützungsleistungen. Der Schlüssel zu diesen Leistungen ist der Pflegegrad. Welche Pflegegrade es gibt findest du hier in einer Übersicht.
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