Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird den Menschen mit Behinderung zuerkannt, die erheblichen Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit haben. Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 eröffnet er die Wege zu vielen, weiteren Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel dem Pflegegeld oder der Verhinderungspflege.