Studieren mit Behinderung

Gleichberechtigt studieren für Top-Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 14. Oktober 2020
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Einleitung

Menschen mit Behinderung können genauso wie Menschen ohne Behinderung nach dem Abitur entscheiden, ob sie eine Ausbildung machen wollen oder an einer Universität oder einer Hochschule ein Studium beginnen. Manchmal ist es so, dass die Behinderung nicht zulässt, dass ein Studium genauso stattfindet, wie es für die Kommilitonen stattfindet. Deshalb gibt es einige Möglichkeiten und Regelungen, wie man ein Studium individuell anpassen kann, damit dem Hochschulabschluss oder sogar dem Doktortitel nichts im Wege steht.

Beitragsübersicht

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen,
damit man studieren darf?

Für Menschen mit Behinderung gelten dieselben Voraussetzungen, wie für Menschen ohne Behinderung, wenn es um die Vergabe der Studienplätze geht. Man muss Abitur gemacht haben, optimalerweise bei Studiengängen mit Numerus clausus (NC) im entsprechenden Schnitt. Konnte dieser aufgrund der körperlichen Einschränkung (z.B. durch Fehlzeiten) nicht erreicht werden oder wäre ein Wartesemester für den Studienanwärter aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht tragbar, so kann ein Härtefallantrag gestellt werden.

Der Härtefallantrag

Der Härtefallantrag passiert auf der Regelung, dass eine gewisse Anzahl an Studienplätzen für die „Härtequote“ reserviert sein muss. Diese Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen vergeben, die einen Härtefallantrag gestellt haben. Die Anerkennung des Härtefallantrag führt automatisch zur Studienzulassung vor allen anderen Bewerberinnen. Gründe für einen Härtefallantrag können sein:

  • Krankheit/Behinderung die sich verschlimmert/verschlimmern kann (chronische Erkrankung)
  • Beschränkung in der Berufswahl/Berufsausübung (z.B. durch körperliche/psychische Einschränkungen)
  • Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist nicht möglich (z.B. durch jobben)

Die aufgeführten Punkte dienen als Beispiele, die in der Vergangenheit durch Gerichte als Härtefall anerkannt wurden. Da es diesbezüglich hauptsächlich alte Gerichtsurteile und Empfehlungen gibt können unter Umständen auch andere Gründe oder andere Entscheidungen vorgebracht und gefällt werden.

Stellt man einen Härtefallantrag, so ist es wichtig, dass die vorgebrachten Argumente entsprechend belegt werden. Dies kann z.B. durch ein ärztliches Attest geschehen. Außerdem unterstützt der Schwerbehindertenausweis oder der entsprechende Bescheid vom Versorgungsamt einen Härtefallantrag meist positiv. Auch ein persönliches Vorsprechen oder persönliche, schriftliche Darlegungen zum offiziellen Antrag sind gern gesehen. Jede Universität und jede Hochschule handhabt das anders, individuelle Erkundigungen, wie der Härtefallantrag gewünscht ist sollten somit angestellt werden.

Finanzierung eines Studiums

Studiengebühren gibt es in Deutschland nicht mehr. Trotzdem muss der studierende während der Studienzeit Geld haben, um sich versorgen zu können. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, Menschen ohne Behinderung arbeiten während sie studieren in der Gastronomie oder in anderen Berufen und/oder erhalten BAföG. Vielen Menschen mit Behinderung ist das nicht möglich. Hier gilt es, andere Lebenshaltungsfinanzierungsmöglichkeiten zu finden.

BAföG

BAföG ist eine Art Darlehen, das dazu dient, dass studierende und Auszubildende während der Lernphase ein Einkommen haben. Ein Teil davon muss nach dem Studium zurückgezahlt werden. Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, Mehrbedarf anzumelden. In diesem Fall kann es sein, dass ein erhöhter Satz gezahlt wird.

Stipendium

Studierende mit Behinderung müssen besonders gefördert werden. So sehen das viele Menschen und auch einige Stiftungen haben diesen Grundsatz aufgenommen und vergeben gezielt Stipendien für Menschen mit Behinderung. Diese müssen meistens nicht zurückgezahlt werden. Es gilt aber immer die Stipendiumsvoraussetzungen zu beachten.

Während dem Studium

Wenn Menschen mit Behinderung studieren, sind sie oft durch das Studienumfeld zusätzlich eingeschränkt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn:

  • Vorlesungssäle nicht barrierefrei zugänglich sind
  • Arbeitsmaterialien nicht digitalisiert sind (z.B. für Screenreader optimiert)
  • taktile Leitsysteme fehlen
  • persönliche Assistenz nicht gewährt wurde
  • Abgabezeiten für Prüfungen und Hausarbeiten sehr eng getaktet sind
In diesem Fall ist es für ein gleichberechtigtes Studium wichtig, dass Nachteilsausgleiche stattfinden. Diese müssen gesondert beantragt und gewährt werden. Die Einrichtung von Nachteilsausgleichen orientiert sich an dem Bedarf des Antragstellers. So können z.B. Abgabefristen verlängert werden oder persönliche Assistenten den Studien Alltag durch Schreiben oder pflegerische Tätigkeiten unterstützen. Grundsätzlich gilt immer, dass sich der behinderte studierende darum kümmern muss, dass die Studienvoraussetzungen für ihn so optimal wie möglich sind. Bei Optimierungsbedarf muss der Studierenden selbst aktiv werden und sich um Nachteilsausgleiche oder Hilfestellungen selbst bemühen. Je nach Art und Weise der Hilfestellung kommen unterschiedliche Kostenträger infrage. Meistens ist es die Eingliederungshilfe, die für eine Teilhabe am Studienalltag zuständig ist.

Auslandssemester

Zu einem erfolgreichen Studium gehört meist auch ein Studiensemester im Ausland. Für Menschen mit Behinderung bedeutet ein Auslandssemester einen immensen Kraftakt in Sachen Organisation und Management. Das liegt daran, dass es bei Menschen mit Behinderung oft nicht nur darum geht, wo werde ich wohnen, wo werde ich studieren, sondern auch noch darum, wie bekomme ich meine Therapien, was ist, wenn mein Hilfsmittel defekt, wie kann Pflege ggf. stattfinden? Das sind die häufigsten Fragen, die in diesem Fall unbedingt vorab geklärt werden müssen. Besondere Unterstützung und Beratung bieten die Behindertenbeauftragten der Universitäten aber auch andere Menschen mit Behinderung, die vielleicht schon einmal ein Auslandssemester absolviert haben. Austauschprogramme wie Erasmus können auch eine gute Anlaufstelle sein, da es auch von europäischer Seite aus Unterstützungsmöglichkeiten geben kann.

Beratung und Unterstützung

Das Studium bietet für Menschen mit Behinderung ein gutes Sprungbrett, um im ersten Arbeitsmarkt erfolgreich zu werden. Zwecks einer guten Organisation des Studiums ist es wichtig, dass entsprechende Beratungen und Hilfestellungen in Anspruch genommen werden. Die Universitäten und Hochschulen in Deutschland haben meistens einen Behindertenbeauftragten bzw. eine Behindertenbeauftragte. Es lohnt sich immer einen Kontakt zu dieser Person herzustellen.

Außerdem bieten die Studentenwerke, Universitäten und Fachhochschulen oftmals spezielle Beratungsangebote für behinderte Studierende an.

Zusammenfassung und Fazit

Zusammenfassend ist ein Studium für behinderte Menschen mit Abitur eine super Möglichkeit, erfolgreich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu werden. Damit das gelingt gibt es Nachteilsausgleiche und Unterstützungsmöglichkeiten. Es empfiehlt sich, sich über die Möglichkeiten zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

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