Übersicht der Pflegegrade 1 bis 5

Pflegebedürftigkeit ist messbar

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 11. Mai 2020
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Einleitung

Menschen, die aufgrund von körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sind, sollten sich und ihren Status durch einen Pflegegrad einstufen lassen. Dieser ermöglicht den Zugang zu vielen Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung. Je höher der Pflegegrad eingestuft wird, desto umfangreicher sind die Leistungen, die der pflegebedürftige für seine Versorgung nutzen kann.

Beitragsübersicht

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist ein Messinstrument, nach dem die Pflegebedürftigkeit eines Menschen eingestuft wird. Dies geschieht nach einem festgelegten Begutachtungssystem, welches aus einzelnen Modulen besteht. Jeder aufgeführte Lebensbereich stellt ein Modul zur Berechnung des Pflegegrad dar.

Anhand dieser Lebensbereiche wird der Pflegegrad errechnet. Jedoch fließen in die Berechnung lediglich Lebensbereich 1-6 ein. Die Lebensbereiche sieben und acht dienen nicht der Berechnung des Pflegegrad, sondern der Pflegeplanung.

Hinweis:

Manchmal ist auch von den Pflegestufen 1-3 die Rede. Dieses System wurde in Deutschland bis 2017 praktiziert und dann von den Pflegegraden 1-5 abgelöst.

Antrag: Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Wenn ein Mensch aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund von fortschreitendem Alter immer mehr auf Hilfe angewiesen ist, wird eine Einstufung in ein Pflegegrad empfohlen. Hierzu wird ein formloser Antrag an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen geschickt. Bevor sich der Medizinischer Dienst (MD) zu einem Beratungsgespräch ankündigt, wird ein Formular zur Selbstauskunft an den Antragsteller geschickt. Hier kann er selbst seine Lebenssituation einschätzen und dem Medizinischer Dienst (MD) schon vorab einen Einblick in seine Lebenssituation geben.

Manchmal braucht es für eine Einstufung in einen Pflegegrad auch die Stellungnahme des Hausarztes oder der behandelnden Klinik. Nachdem der Fragebogen ausgefüllt zurückgesendet wurde, kündigt sich meist der Medizinischer Dienst (MD) für eine Erstbegutachtung an. Diese findet beim Pflegebedürftigen zu Hause statt und sollte am besten auch von einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson begleitet werden. Infolge des Gesprächs mit dem Medizinischen Dienst (MD) wird der Pflegegrad festgelegt. Der Versicherte erhält die Information über seinen Pflegegrad meistens per Post

Was tun, wenn der
zugewiesene Pflegegrad zu niedrig ist?

Oft wird der Pflegegrad aufgrund von verschiedenen Umständen zu Beginn niedriger festgelegt, als er sein müsste. Sollte dies der Fall sein, so kann der Versicherte oder dessen gesetzlicher Vertreter, innerhalb von meistens vier Wochen (genaue Informationen finden sich auf dem Gutachten), Widerspruch einlegen. Dieser sollte im besten Fall schriftlich und mit einer ausführlichen Begründung, warum der zugewiesene Pflegegrad zu niedrig ist, eingesendet werden. Ob dadurch ein neuer Besuch des Medizinischer Dienst (MD) notwendig wird, entscheidet die Pflegekasse.

Was bringt ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist in vielen Fällen der Schlüssel zu umfangreichen Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Über die Art und den Umfang der verfügbaren Sach- und Dienstleistungen entscheidet die Höhe des Pflegegrads und der Bedarf der pflegebedürftigen Person. Jede Leistung, die durch den Pflegegrad zur Verfügung steht, muss nach der Zuteilung des Pflegegrads gesondert beantragt und bewilligt werden.

Welche Sach- und Dienstleistungen
können durch einen Pflegegrad beantragt werden?

Ein Pflegegrad zu haben bedeutet, dass es in gewissen Bereichen des Lebens Schwierigkeiten gibt, beim selbständigen Bewältigen. Deshalb gibt es eine Reihe an Leistungen, die pflegende Angehörige, bzw. pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen können, um die Versorgung zu sichern.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Pflegegeld
  • Haushaltshilfe
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel

Halbjährliche Beratung
bei häuslicher Pflege

Für Empfänger von Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), die zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden, ist es verpflichtend, alle sechs Monate einen Pflegedienst zu einer Pflegeberatung zu engagieren. Diese Beratungsgespräche dienen dazu, die Angehörigen im Umgang mit der pflegebedürftigen Person zu Schulen und die Pflegesituation zu überwachen. Stellt der beratende Dienst fest, dass die Pflege nicht ordnungsgemäß sichergestellt wird, so wird dies der Pflegekasse mitgeteilt und die Art der Versorgung geändert.

Welche Leistungen stehen Betroffenen zu?

Die Leistung für Betroffene variieren je Pflegegrad. Details und Einzelheit darüber welche Leistungen Betroffenen bei welchem Pflegegrad zustehen, sind in folgenden Beiträgen aufgeführt:

Was hat sich nach 2017 für
Bewohner von Pflegeheimen verändert?

Mit der Reform 2017 wird der Eigenanteil, den die Bewohner von Pflegeheimen zahlen müssen, auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Das bedeutet, dass der festgesetzte Eigenanteil nicht mehr steigt, auch dann nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt und der Pflegegrad noch weiter steigt. Somit zahlen alle Bewohner eines bestimmten Pflegeheims für die Pflege den gleichen Eigenanteil, unabhängig davon, in welchen Pflegegrad sie eingestuft sind.

Allerdings bringt die Reform nicht für alle Bewohner nur Vorteile mit sich, denn die monatlichen Pflegeleistungen der Pflegegrade 1 und 2 sinken. Einen Vorteil haben jedoch die Pflegebedürftigen, die bereits vor 2017 eine Pflegestufe besaßen und lediglich in die neuen Pflegegrade übergeleitet wurden, denn diese sind von der Senkung nicht betroffen. In dem Fall tritt der so genannte Bestandsschutz ein, sprich sie erhalten genauso viel Pflegegeld wie zuvor, damit die Reform ihnen keine Nachteile bringt. All diejenigen hingegen, die ab 2017 in diese Pflegegrade eingestuft werden, erhalten dann die neuen festgesetzten Leistungsbeiträge nach der Pflegereform.

Pflegestufen Leistungsbetrag
(bis Ende 2016)
Pflegegrade Leistungsbetrag
(ab Anfang 2017)
Pflegegrad 1 125 EUR
Pflegestufe 0 231 EUR Pflegegrad 2 770 EUR
Pflegestufe 1 1.064 EUR Pflegegrad 2 770 EUR *
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3 1.262 EUR
Pflegestufe 2 1.330 EUR Pflegegrad 3 1.262 EUR *
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4 1.775 EUR
Pflegestufe 3 1.612 EUR Pflegegrad 4
Pflegestufe 3* Pflegegrad 5 2.005 EUR
Pflegestufe 3+ Härtefall 1.995 EUR Pflegegrad 5
(* Hinweis: Die Bestandschutzregelung verhindert eine Verschlechterung)

Zusammenfassung und Fazit

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein Pflegegrad ein Türöffner zu Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ist. Die Einstufung erfolgt nach dem entsprechenden Antrag durch ein Begutachtungsverfahren des Medizinischer Dienst (MD). Die Höhe des Pflegegrads entscheidet über die verfügbaren Entlastungsleistungen. Das System der Pflegegrade löste im Jahr 2017 das lange praktizierte System der Pflegestufen ab. Alle, die eine Pflegestufe hatten wurden in die Pflegegrade übertragen.

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