Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis

Hilfereiche Informationen zur Antragstellung

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 17. Dezember 2019
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Unterzeichnung eines Antrages auf einen Schwerbehindertenausweises

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Einleitung

Personen, deren Gesundheitszustand auf Grund von physischen (körperlichen) oder psychischen (geistigen/ seelischen) Beeinträchtigungen für mehr als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweichen, haben einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser Ausweis dient dazu, einen Ausgleich für die Beeinträchtigungen zu ermöglichen und die, durch den Gesundheitszustand eingeschränkte, Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. In diesem Beitrag erhälst Du hilfreiche Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Mehr Informationen zum Schwerbehindertenausweis findest Du auch im Beitrag zum Schwerbehindertenausweis. Der Schwerbehindertenausweis ist in ganz Deutschland anerkannt und dient dem Nachweis der gesundheitlichen Einschränkung, um Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.

Beitragsübersicht

Wo stelle ich einen Antrag
auf einen Schwerbehindertenausweis?

Den Schwerbehindertenausweis können Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen selbst oder auch deren gesetzliche Vertreter, Betreuer oder Bevollmächtigte stellen. Der Antrag wird beim jeweils zuständigen Versorgungsamt gestellt. Das für Dich zuständige Versorgungsamt findest Du hier:

Link-Tipp

Übersicht der zuständigen Versorgungsämter (BIH)

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge (BIH) findest Du eine Übersicht der Versorgungsämter und zuständigen Behörden.

Für die Antragstellung gibt es ein entsprechendes Formular. Dieses kannst Du dir persönlich bei Deinem Versorgungsamt abholen oder auch formlos, schriftlich bei diesem anfordern. Alternativ kannst Du Dir eine digitale Version bei Deinem Versorgungsamt downloaden und in vielen Fällen sogar ein Online-Formular zur Stellung des Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis nutzen.

Was benötige ich zum
Stellen eines Antrages?

Wichtig ist, dass Du das Formular sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllst. In den meisten Fällen ist auch noch immer eine Unterschrift auf dem Formular notwendig, sodass Du einen Drucker zur Verfügung haben solltest. Zusätzlich zu dem ausgefüllten Formular benötigt das Versorgungsamt relevante, ärztliche Nachweise und Kontaktdaten zur vollständigen und richtigen Bewertung Deiner gesundheitlichen Einschränkungen. Insgesamt sind folgende Informationen bei einer Antragsstellung mitzuteilen:

  • die persönlichen Daten des Antragstellers und gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters, Betreuers oder Bevollmächtigten
  • Informationen zu dem gesundheitlichen Zustand, insbesondere zu den gesundheitlichen Einschränkungen und deren Behandlungen in den vergangenen zwei Jahren
  • die Kontaktdaten von Fachärzten, bei denen Behandlungen stattgefunden haben oder noch immer stattfinden
  • die Daten des Hausarztes, um eventuell notwendige Nachweise anzufordern
  • Informationen zu Gutachten der letzten zwei Jahre, sowie zu den betroffenen Sozialversicherungsträgern, der Kranken- und Pflegekasse
  • die Angaben, welche Merkzeichen man bei der Erteilung eines Schwerbehindertenausweises für nötig hält (siehe dazu auch den Beitrag Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis)
  • die eigene Unterschrift bzw. die eines gesetzlichen Vertreters wodurch nicht nur die Richtigkeit der Angaben bestätigt wird, sondern auch die notwendigen Ärzte für die Beurteilung des gesundheitlichen Zustands von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden.

Dem ausgefüllten Formular sind Anlagen beizufügen: eine Kopie des Personalausweises, gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eines Betreuernachweises oder auch Bescheid(e) anderer Stellen sowie medizinische und sonstige Unterlagen. In der Regel ist es empfehlenswert alle vorliegenden, medizinischen Befunde und Nachweise dem Antrag beizufügen, da dadurch eine schnellere Bearbeitung des Antrags ermöglicht werden kann. Dies ist aber nicht verpflichtend. Alternativ werden die Unterlagen bei Bedarf vom Versorgungsamt bei den betroffenen Ärzten angefordert.

Wie lange dauert die
Bearbeitung meines Antrages?

Die Bearbeitungsdauer eines Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis ist sehr unterschiedlich. Die Versorgungsämter nennen einen Bearbeitungszeitraum von 3-6 Monaten. Dieser ist sehr unterschiedlich auf Grund der Menge der zu bearbeitenden Anträge sowie dem Bearbeitungsaufwand. Umso mehr Informationen bereits im Formular angegeben, respektive dem Antrag beigefügt sind, umso geringer ist die Wartezeit auf angeforderte Unterlagen beim Versorgungsamt. Somit kann Dein Antrag dann auch schneller bearbeitet werden. Grundsätzlich solltest Du dann von einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten ausgehen.

Was passiert
nach meiner Antragstellung?

Nachdem der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bei dem zuständigen Versorgungsamt angekommen ist, prüft dieses als erstes die Vollständigkeit der Unterlagen. Umso mehr relevante, medizinische Unterlagen dem Antrag beigefügt war, umso eher kann die Bearbeitung beginnen. Insofern Unterlagen fehlen, müssen diese zuerst bei den entsprechenden Ärzten angefordert werden. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, startet die Begutachtung des Gesundheitszustandes des Antragstellers. Nach der Prüfung und Bewertung durch den ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes oder einen Gutachter, der nach den Maßgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) arbeitet, wird eine entsprechende Stellungnahme respektive ein entsprechendes Gutachten erstellt.

In Ausnahmefällen kann eine persönliche Untersuchung des Antragstellers notwendig sein, um ein korrektes, dem Gesundheitszustand entsprechendes Gutachten zu erstellen und den richtigen Grad der Behinderung (GdB).

Das Gutachten über den Gesundheitszustand des Antragstellers dient dem Versorgungsamt als Entscheidungsgrundlage zur Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) sowie dem oder den zu vergebenen Merkzeichen. Details dazu findest Du hier. Insofern ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird, gilt der Antragsteller als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Mein Antrag wurde abglehnt.
Was jetzt?

Wenn bei der Prüfung des Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 ermittelt wurde, erhält der Antragsteller eine entsprechende schriftliche Mitteilung. Dem Antragsteller steht es dann frei innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides Widerspruch einzulegen In diesem Fall ist es ratsam neben den eigenen Widerspruch auch einen sogenannten ärztlichen Widerspruch einzureichen. Dieser kann von dem behandelnden Arzt verfasst werden und könnte Vorteile bei der endgültigen Entscheidung der Antragsstellung mit sich bringen.

Wann erhalte ich
meinen Schwerbehindertenausweis?

Sobald das Versorgungsamt die Bearbeitung des Antrages eines Prüfung des Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis abgeschlossen hat und ein Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 50 ermittelt wurde, erhält der Antragsteller einen entsprechenden, schriftlichen Bescheid. In diesem wird der Antragsteller über das positive Ergebnis der Antragsbearbeitung informiert und um die Zusendung eines Passfotos gebeten. Anschließend wird der individuelle Prüfung des Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis erstellt, die zutreffenden Merkzeichen ergänzt und der Prüfung des Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis an den Antragsteller versandt. Das Gleiche gilt entsprechend bei einer positiven Prüfung eines Widerspruches. Ab diesem Zeitpunkt ist es Schwerbehinderten möglich die Nachteilsausgleiche, die ihnen zustehen, in Anspruch zu nehmen.

Wie lange ist der
Schwerbehindertenausweis gültig?

Weitere Informationen zur Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises findest Du im Beitrag zum Schwerbehindertenausweis.

Was tun bei unerwarteter Änderung
des Gesundheitszustandes?

Mehr Informationen zum Schwerbehindertenausweis bei unerwarteter Änderung des Gesundheitszustandes findest Du im Beitrag zum Schwerbehindertenausweis.

Zusammenfassung und Fazit

Der ist Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweisdokument für Menschen Behinderung, im Scheckkartenformat. Er wird beim Versorgungsamt der Stadt oder des Landkreises beantragt. Darauf ist der Grad der Behinderung (GdB) und die entsprechenden Merkzeichen zum Nachweis der Berechtigung über Nachteilsausgleiche vermerkt.

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