Das Persönliche Budget

Eine vielfältige Leistung für den individuellen Bedarf

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 28. April 2020
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Taschenrechner berechnet das persönliche Budget während auf dem Tisch davor ein rosa Glückschwein und mehrere Münzstapel stehen

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Einleitung

Jeder Mensch, der mit einer Behinderung oder einer Erkrankung lebt, bzw. davon bedroht ist, hat seit 2008 einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Nur die wenigsten wissen, dass es das persönliche Budget gibt und wie es eingesetzt werden kann. Nachdem du diesen Beitrag gelesen hast, weißt auch du es.

Beitragsübersicht

Was ist das persönliche Budget?

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu den bekannten Sach- und Dienstleistungen, die durch Personen mit entsprechendem Bedarf, zum Beispiel an Pflege, genutzt werden können.

Beispiel:

Benötigt ein Patient Physiotherapie, so kann er dies über seine örtliche Arztpraxis auf Rezept erhalten. Gibt es jedoch Probleme, weil es keine Praxis gibt, die den Patienten behandelt, so gibt es die Möglichkeit, ein persönliches Budget für Physiotherapie zu beantragen. Dann kann der Patient selbst einen Physiotherapeuten entsprechend seines Bedarfs beschäftigen und seine Behandlung selbst bestimmen.

Da das persönliche Budget sehr individuell sein kann, gibt es zwar Strukturen vor, beinhaltet aber für die Kostenträger bezüglich der Entscheidung über die Höhe des persönlichen Budgets große Flexibilität. So kann es sein, dass ein persönliches Budget bei Person A 40 EUR und bei Person B 20.000 EUR im Monat beträgt.

Was kann alles über ein
persönliches Budget finanziert werden?

Allgemein gesagt, kann alles, was sonst als Sachleistung oder als Dienstleistung durch Kostenträger wie die Krankenkasse, die Pflegekasse oder das Sozialamt geleistet wird, auch über ein persönliches Budget finanziert werden. Die häufigste Leistung, für die das persönliche Budget genutzt wird, ist die persönliche Assistenz.

Es können aber auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle, Fahrräder oder Computerhilfen über ein persönliches Budget finanziert werden.

Tipp:

Beantragen Sie immer bei Sachleistungen, nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Folgekosten für Reparaturen o. ä.

Weitere Leistungen, die über ein persönliches Budget finanziert werden können:

  • Therapien
  • Ausbildungsplatz/Fortbildungsplatz
  • Kfz-Hilfen
  • Leistungen zur Teilhabe

Wie beantrage ich
ein persönliches Budget?

Um herauszufinden, wie der Antrag für das gewünschte, persönliche Budget zu stellen ist, muss man herausfinden, welcher Kostenträger eigentlich zuständig ist. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, da die Zuständigkeit des Kostenträgers daraus entsteht, wofür die beantragte Leistung genutzt wird und was damit erreicht werden soll. Heilmittel wie Therapien, Behandlungspflege oder Rollstühle sind meistens bei der Krankenkasse/Pflegekasse als persönliches Budget zu beantragen.

Soll jedoch eine Leistung, wie zum Beispiel ein Fahrrad, ein Auto oder der Besuch bei Veranstaltungen, zur Teilhabe beantragt worden sein, ist das Sozialamt zuständig. Diese beiden Kostenträger sind neben dem Integrationsamt, welches sich ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit für Hilfen am Arbeitsplatz zuständig sehen kann, die häufigsten Kostenträger. Es können auch mehrere Kostenträger für ein persönliches Budget zuständig sein. Dies kommt dann zustande, wenn sich der Bedarf nicht komplett durch einen Kostenträger decken lassen kann.

Weitere Kostenträger können folgende sein:

  • Rentenversicherung
  • Jugendamt
  • Unfallversicherung
  • Hauptfürsorgestelle
Hinweis:

Wird ein persönliches Budget bei einer Stelle beantragt, die sich als nicht zuständig erachtet, ist diese verpflichtet, den Antrag innerhalb von vier Wochen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Der erste Antrag auf ein persönliches Budget ist meistens formlos und wird durch das Ausfüllen eines Formulars konkretisiert. Jeder Kostenträger möchte das aber anders, manche erwarten direkt beim Erstantrag auch eine Kalkulation oder eine Aufstellung des Bedarfs. Genaue Informationen gibt es auf den Webseiten der Leistungsträger oder wenn man dort nachfragt. Um das Budget zu verhandeln, gibt es meistens ein Gespräch oder eine Konferenz (auch beim trägerübergreifenden persönlichen Budget). Hier wird festgelegt, wie hoch die Leistung sein wird und bei einem trägerübergreifenden persönlichen Budget, welche Träger wie viel Prozent der Leistung trägt.

Es ist immer ratsam, bei solchen Gesprächen nicht allein zu sein, sondern eine Person, die sich auskennt, an der Seite zu haben. Dies kann ein Anwalt sein, mit dem Schwerpunkt persönliches Budget oder eine Person einer Beratungsstelle bzw. eines Assistenzdienstes. Nach dem Gespräch formuliert der Träger eine Zielvereinbarung. In dieser sind alle Parameter der Leistung festgehalten und alle Nachweise festgelegt, die regelmäßig erbracht werden müssen. Wenn der Antragsteller mit den Bedingungen der Zielvereinbarung einverstanden ist, wird sie unterschrieben und der Bezug des persönlichen Budgets für die vereinbarte Leistung kann beginnen.

Wie sieht die Leistungsform
„persönliches Budget“ in der Praxis aus?

Meistens wird das persönliche Budget als Geldleistung ausgezahlt. Der Antragsteller kauft sich dann die vereinbarte Hilfe mit dem ausgezahlten Geld selbst ein. Dies kann durch die Beauftragung eines Dienstleisters geschehen oder selbst als Arbeitgeber, zum Beispiel in der persönliche Assistenz.

Bei fortlaufenden Leistungen errichtet der Antragsteller ein separates Konto, von welchem nur die finanziellen Angelegenheiten des persönlichen Budgets geregelt werden. Es ist selten, dass das persönliche Budget direkt auf das private Konto des Antragstellers überwiesen wird.

Was gibt es zu beachten
und wo gibt es Probleme?

Es ist immer wichtig zu wissen, dass es einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget gibt, sofern der Bedarf gegeben ist. Viele Kostenträger lehnen Leistungen, wie das persönliche Budget, standardgemäß ab oder versuchen den finanziellen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Häufig entstehen dann Situationen, in denen der Antragsteller aufgrund des aufgebrauchten Budgets nicht versorgt ist. Zumindest dann, wenn die Verhandlungen nicht nach harter Manier geführt wurden und man seinen Anspruch und seinen Bedarf nicht ausreichend durchsetzen konnte.

Es ist ratsam, sich in einer solchen Situation – oder am besten schon vorher – Unterstützung durch einen Anwalt zu holen, der sich mit dem persönlichen Budget auskennt. Auch unabhängige Beratungen oder Assistenzdienste können bei der Kalkulation und bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen. Offiziell haben auch die Kostenträger eine Beratungsfunktion. Diese soll auch über alle Ansprüche aufklären. Da jedoch die Ämter kein Interesse daran haben vollumfänglich aufzuklären und dadurch mehr Geld auszugeben, ist diese Beratungsmöglichkeit häufig nicht unabhängig und vollumfänglich.

Zusammenfassung und Fazit

Zusammengefasst ist das persönliches Budget eine gute Option, um sich durch individuelle Leistungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Jedoch ist das persönliches Budget leider immer noch relativ unbekannt, teilweise auch bei den Kostenträgern. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass man sich vor der Beantragung umfassend informiert, um im Zweifelsfall auch den Kostenträger aufklären zu können.

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