Pflegegrad 1
Leichte, körperliche oder psychische Einschränkungen werden in Pflegegrad 1 eingestuft. Dieser Pflegegrad eröffnet den Weg zu den sogenannten Entlastungsleistungen, über die zum Beispiel eine Haushaltshilfe eingestellt werden kann. Was noch alles geht, erfährst du hier.
Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird den Menschen mit Behinderung zuerkannt, die erheblichen Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit haben. Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 eröffnet er die Wege zu vielen, weiteren Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel dem Pflegegeld oder der Verhinderungspflege.
Pflegegrad 3
Je höher die Einstufung durch den Pflegegrad ist, desto mehr und höhere Leistungen kann der pflegebedürftige für seine Pflegepersonen in Anspruch nehmen. Pflegegrad 3 kann den Weg in die Tagespflege und zu Pflegesachleistungen eröffnen.
Pflegegrad 4
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und viele weitere, nützliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag, bietet der Pflegegrad 4.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist das Maximum, gedacht für Menschen, die auf dauerhafte Pflege, meistens auch Intensivpflege angewiesen sind. Es gibt maximale Leistungen, im Bezug auf Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Co.