
Der Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist nicht die Entschuldigung für alles, aber das Mittel der Wahl um den Grad der Behinderung (GdB), die Merkzeichen und Berechtigungen für Nachteilsausgleiche umfassend festzuhalten. Eine kleine Karte, die für viele, viele Türen und Tore öffnen kann.
Das Merkzeichen G steht für Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit. Es wird im
Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung. Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn eine Person erhebliche Einschränkungen in der eigenständigen Mobilität hat und somit kaum eigenständig am Straßenverkehr teilnehmen kann. In der Fachsprache nennt man diese Einschränkung auch erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung. Person mit einem Merkzeichen aG können sich nicht dauerhaft ohne fremde Hilfe im Straßenverkehr bewegen und sie haben alle einen
Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit. Hilflos sind Personen, welche dauerhaft zur Sicherung der eigenen Existenz auf fremde Hilfe angewiesen sind. Als hilflos gelten Personen auch, wenn die fremde Hilfe darin besteht eine dauerhafte Anleitung oder Überwachung zu gewährleisten oder mindestens eine ständige Bereitschaft dazu notwendig ist.
Das Merkzeichen GI steht für Gehörlosigkeit. Dieses Merkzeichen wird in
Das Merkzeichen Bl steht für Blindheit. Dieses erhalten Personen, welche blind sind oder eine starke Einschränkung der Sehfähigkeit haben. Neben der kompletten Blindheit gilt das Merkzeichen BI auch, wenn die Sehschärfe beider Augen nicht mehr als 1/50 (Visus von 0,02) entspricht sowie bei anderen Einschränkungen des Sehvermögens, wenn die Sehschärfe entsprechend niedrig (<= 1/50) ist.Für Personen mit starken Einschränkungen im Sehvermögen gelten Vergünstigungen entsprechend des SGB XII §72 Blindenhilfe.
Das Merkzeichen EB bedeutet Entschädigungsberechtigt. Hierbei handelt es sich um Menschen, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung waren und einen Anspruch nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes haben. Zur Eintragung des Merkzeichens EB muss ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 50 vorliegen.
Das Merkzeichen VB steht für Versorgungsberechtigt. Anspruch auf das Merkzeichen VB haben versorgungsberechtigte Personen nach Bundesgesetzen mit einem Grad der Schädigung (GdS) von mindestens 50, welche schwergeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR sind. Zudem Personen, welche nicht bereits das Merkzeichen EB oder die Bezeichnung „kriegsbeschädigt“ als Eintragung im
Das Merkzeichen TBl steht für Taubblindheit und ist eins der neuesten Merkzeichen mit einer Einführung zum 30.12.2016. Es gilt für Schwerbehinderte, welche wegen einer Störung des Sehvermögens einen
Das Merkzeichen RF steht für Rundfunk/Fernsehen. Oftmals wird die Abkürzung RF auch mit Rundfunkbeitragsermäßigung oder Radio Frequency übersetzt. Das Merkzeichen RF können Schwerbehinderte mit einem
Das Merkzeichen 1. Kl steht für 1. Klasse. Alle Personen mit diesem Merkzeichen sind dazu berechtigt mit einer Fahrkarte der 2. Klasse die 1. Klasse der Deutschen Bahnzu nutzen. Dieses Merkzeichen erhalten schwerkriegsgeschädigte Personen, bei welchen die Erwerbsfähigkeit durch die Schädigung um mindestens 70% geschmälert ist.
Das Merkzeichen B steht für Begleitperson. Dieses wird im 
